Corona/COVID-19 – We want you: Corona-Impfzentren brauchen Ihre Unterstützung! Bisher über 800 Freiwillige

Freiwilligenplattform:  https://msagd.rlp.de/index.php?id=33571

Foto: Pexels)

Bundesweit werden derzeit Corona-Impfzentren im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Boden gestampft. Dies geschieht in der Erwartung, noch im Dezember über erste Impfstoffe zu verfügen. Die Vorgaben auf Bundes- und Landeseben lautet: Die Impfzentren haben am 15.12.2020 startklar zu sein. Dies gilt unabhängig davon, ob bzw. in welcher Menge am 15.12.2020 bereits Impfstoffe tatsächlich zugelassen bzw. verfügbar sind.

Die Verantwortung für den Betrieb obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz wurde in die Steuerungsgruppe des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz berufen. Wir als Kammer haben die Aufgabe, den Impfzentren das pharmazeutische Knowhow sowie pharmazeutische Manpower zur Verfügung zu stellen. Und dafür haben wir Stand heute (04.12.2020) bereits knapp 700 Freiwillige!

Um es gleich vorweg zu sagen: Für diese bundes- bzw. landesweite Mega-Kraft-Anstrengung gibt es keine Blaupause. Es liegen keine komplett fertigen Pläne in irgendwelchen Schubladen. Und: Es gibt bisher mehr Fragen als Antworten. Auch bei uns. Auch in der ministeriellen Steuerungsgruppe, an der wir regelmäßig teilnehmen. Zuviel hängt z.B. von den uns bisher unbekannten Eigenschaften und Anforderungen des/der Impfstoffe(s) ab. Von daher war es auch nicht möglich, alles im Vorfeld vorzuplanen. Derzeit gehen wir davon aus, zunächst dem Impfstoff von Pfizer / BioNTech zu erhalten, der bei -70° Celsius zu lagern und vor der Verimpfung zu rekonstituieren sein soll. Ob/wann weitere Impfstoffe hinzukommen, weiß derzeit der Himmel.

Wir klären Schritt für Schritt so viele Fragen wie möglich. Folgende Punkte sind derzeit für Rheinland-Pfalz bekannt (können sich aber mitunter auch wieder ändern/aktualisieren

  1. Pro Landkreis / kreisfreie Stadt ist grundsätzlich ein Impfzentrum vorgesehen. Jedes Impfzentrum kann über eine oder mehrere Impfstraßen verfügen. In Rheinland-Pfalz wird es voraussichtlich bis zu 31 Impfzentren mit wahrscheinlich 36 Impfstraßen geben. Die Impfzentren werden nicht in Arztpraxen oder Kliniken, sondern eher in Turnhallen, ehemaligen Supermärkten oder dergleichen errichtet werden.
  2. In jeder Impfstraße sollen bis zu 10 Impflinge pro Viertelstunde geimpft werden können.
  3. Die Impfung von bewegungseingeschränkten Menschen, die nicht in die Impfzentren kommen können, ist in Vorbereitung, etwa durch mobile Impfteams.
  4. Die Impfzentren sollen in bis zu zwei Schichten am Tag mit jeweils bis zu sechs Stunden, also maximal 12 Stunden betrieben werden (Montag-Freitag)
  5. Die Impfzentren sollen vom 15.12.2020 bis 31.12.2021 betriebsbereit sein.
  6. Ziel ist es, zunächst prioritär zu Impfende zu impfen. Im Laufe des Jahres 2021 soll nach Möglichkeit die ganze Bevölkerung ein Impfangebot erhalten. Auf Bundesebene wird eine Prioritätenliste der zu Impfenden erstellt, die auch in Rheinland-Pfalz verbindlich sein wird. Auch das Apothekenpersonal soll vorrangig geimpft werden (auf freiwilliger Basis).
  7. Jeder Impfling muss innerhalb von 28 Tagen insgesamt 2 Impfungen erhalten.
  8. Das Personal in den Impfzentren soll selbst vorrangig geimpft werden, um bei der Arbeit in den Impfzentren geschützt zu sein.
  9. Der Impfstoff wird in den Impfzentren aus Mehrdosenbehältnissen pharmazeutisch zu rekonstituieren sein. Dazu werden Apotheker und PTA vor Ort in den Impfzentren benötigt. Mit welchem zeitlichen Umfang dies erforderlich sein wird (z. B. 1-2 Stunden vor Beginn jeder “Impfschicht” oder aber ggf. ganztags), ist noch unbekannt. Eine Rekonstitution außerhalb der Impfzentren ist für Rheinland-Pfalz derzeit nicht vorgesehen.
  10. Der Einsatz von pharmazeutischen Personal in den Impfzentren erfolgt auf freiwilliger

Basis.

  1. Für Ihren freiwilligen Einsatz sind eine Vergütung sowie ein Versicherungsschutz (außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) vorgesehen.
  2. Angestellte Apotheker und PTA, die während ihrer regulären Arbeitszeit in den Impfzentren tätig sind, können von ihrem Arbeitgeber unbezahlt freigestellt werden. Sie erhalten dann die Vergütung nach Pkt. 11. Dieses Vorgehen ist mit dem LAV Rheinland-Pfalz abgestimmt und verhindert unnötigen Bürokratismus.
  3. Für die Impflinge ist die Impfung kostenlos.
  4. Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz ruft alle Apothekerinnen und Apotheker sowie alle PTA auf, sich freiwillig für den Einsatz in den Impfzentren zu melden. Bisher haben über 700 Freiwillige bei der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz gemeldet und ihre grundsätzliche Bereitschaft bekundet. Dankeschön !

WICHTIG, Ihr nächster Schritt: Ihre zeitnahe Registrierung in der Landesfreiwilligen-Datenbank es Landes Rheinland-Pfalz

Um die Personalorganisation zu ermöglichen bitten wir Sie dringend, sich in der Landesfreiwilligen-Datenbank zu registrieren. Kernelement der Datenbank ist ein Personenregister in das Sie Kontaktdaten, zeitliche Verfügbarkeiten, etc. eintragen. Die Impfzentren erhalten einen geschützten Zugang zu dieser Datenbank und können so bedarfsgerecht Unterstützung akquirieren.

Bitte registrieren Sie sich unbedingt auf diesem zentralen Portal, auch wenn Sie sich bereits bei der Kammer gemeldet haben. Die Kammer kann Sie dort nicht anmelden bzw. Ihre Daten nicht dorthin übertragen.

  1. Bitte registrieren Sie sich unter https://msagd.rlp.de/index.php?id=33571 Unter dem Link, finden Sie zudem weiterführende Informationen zur Landesfreiwilligen-Datenbank. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsemail und können über Ihr Benutzerprofil Ihre Daten selbst verwalten (bspw. Änderungen Ihrer Verfügbarkeiten vornehmen). Die Registrierung ist der Schlüssel, um sich später einem bestimmten Impfzentrum zuzuordnen. Das Portal wird laufend optimiert. Bitte haben Sie Verständnis, wenn nicht alles gleich auf Anhieb klappt.
  2. Bitte melden Sie auch weiterhin zusätzlich Ihre Bereitschaft bei der Kammer, damit wir einen Überblick über die Freiwilligenmeldungen behalten (Kontakt: meike.schug@lakrlp.de

17.Was ist in den Impfzentren zu tun? Das hängt von den finalen Zulassungsunterlagen des/der Impfstoffe(s) ab. Diese liegen uns derzeit noch nicht vor. Derzeit gehen wir insbesondere von folgenden Aufgaben aus:

􀁸 Aufsicht und Durchführung sachgerechte Kühllagerung und Entnahme,

􀁸 Umgang mit Trockeneis (hierzu sind Schulungen angedacht),

􀁸 Preparation,

􀁸 Kennzeichnung,

􀁸 Dokumentation,

􀁸 Entsorgung,

􀁸 Pharmakovigilanzschnittstelle

Seien Sie dabei, machen Sie mit, bringen Sie sich ein und optimieren Sie das Verfahren durch Ihre Persönlichkeit, Ihre pharmazeutische Kompetenz. Sie ermöglichen sich und uns allen damit die Aussicht auf eine hoffentlich weitgehende Normalisierung des Lebens. Bitte informieren Sie auch anderes pharmazeutisches Personal, das diese Information ggf. nicht erhalten hat.

Dies ist eine Information der Landesapothekerkammer

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