Corona Testpflicht tritt am 8. August 2020 in Kraft

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, (Foto: BMG/Xander Heinl/photothek.net)

Jeder, der nach Deutschland einreist, kann sich innerhalb von 72 Stunden kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Auf Anordnung des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn tritt am 8. August zusätzlich eine Verordnung zur Testpflicht in Kraft. Sie verpflichtet Einreisende aus Risikogebieten dazu, bei ihrer Einreise nach Deutschland einen Corona-Test machen zu lassen. Alternativ können die Einreisenden ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Solange kein negatives Testergebnis vorliegt, müssen sich Einreisende aus Risikogebieten in Quarantäne begeben.

Wie wird die Testpflicht kontrolliert?

Reisende aus Risikogebieten sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Rückkehr beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden und dort auch Angaben über mögliche Symptome und einen Test zu machen. Vor der direkten Einreise aus einem Risikogebiet mit dem Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus müssen die Reisenden dagegen sogenannte Aussteigekarten ausfüllen. Auf diesen Karten werden auch Angaben zu Symptomen und zu einem vorhandenen Testergebnis gemacht. Die Aussteigekarten werden eingesammelt und an die Gesundheitsbehörden am Wohnort bzw. Zielort der Reisenden in Deutschland weitergegeben (soweit noch kein negatives Testergebnis nachgewiesen wurde). Diese lokalen Behörden führen dann Stichprobenkontrollen zur Überwachung der häuslichen Quarantäne durch.

Wer jedoch als Einreisender aus einem Risikogebiet innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr aus einem Risikogebiet auf Anforderung keinen Test duldet, muss mit einer Geldbuße rechnen.

 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen