Das neue Schulgesetz und seine Tücken für den Schulträger: Wenn Schülerbeteiligung auf Schulentwicklung trifft

MdL ALexander Licht, stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion,

Der CDU-Landtagsabgeordnete Alexander Licht stellte eine Anfrage zur Schülerbeteiligung im neuen Schulgesetz an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und muss feststellen, dass diese im Entwurf sehr weit gefasst wird. Entscheiden bald auch Schülerinnen und Schüler über Baumaßnahmen und Haushaltsanträge?

Die Entwürfe des neuen Schulgesetzes bringen dieser Tage viele Diskussionen mit sich. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Partizipation, also die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern an vielen wichtigen Entscheidungen innerhalb des Systems Schule, ist einer dieser Punkte, die besondere Beachtung im Diskurs erlangen. Der CDU-Landtagsabgeordnete Alexander Licht hat daher bei der Verwaltung eine Anfrage gestellt, um zu erfahren, welcher Zusammenhang zwischen Schülerbeteiligung und beispielhaft der Schulentwicklung als Aufgabe der Schulträger besteht und welche Auswirkungen hier in der Praxis zu erwarten sind.

Aus der Antwort der entsprechenden Fachabteilung geht hervor, dass die neuen Beteiligungsrechte der Schülerinnen und Schüler im Entwurf sehr weit gefasst sind. Neben der Mitwirkung am Erstellen der Hausordnung ist auch die Mitsprache bei der Festlegung beweglicher Ferientage oder dem Umfang von Hausaufgaben vorgesehen. Neben diesen nah am Schulalltag orientierten Themenfeldern soll die Partizipation der Schülerinnen und Schüler aber noch über dies hinaus Themen betreffen, in die vor allem den Aufgabenbereich der Schulträger betreffen und umfassen so beispielsweise eine Anhörung bei Schulbaumaßnahmen, bei Haushaltsanträgen an den Schulträger oder der Regelung der Schülerbeförderung.

Für all diese Elemente des Schullebens wäre nach dem neuen Gesetzesentwurf mindestens eine Anhörung, wenn nicht sogar die Zustimmung der Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher der Sekundarstufe I und II nötig, also von Klasse fünf bis hin zur Oberstufe. Der hierdurch entstehende Mehraufwand für Schulleitung und Schulträger ist vorhersehbar. „Gerade im genannten Aufgabenbereich der Schulträger existieren zudem meist weitere gesetzliche Vorgaben oder tatsächliche Zwänge, die ebenfalls in die zu treffenden Entscheidungen miteinfließen müssen, von den Schülerinnen und Schülern ohne entsprechende Einarbeitung in die Thematik allerdings kaum fassbar sind.“, schlussfolgert Alexander Licht kritisch und ergänzt, „Die Partizipation der Schülerinnen und Schüler im Sinne des globalen Lernens, also der Vorbereitung auf das Leben in unserer globalisierten Welt, spielt zwar eine wichtige Rolle, aber deren Einsatz in dem vom neuen Schulgesetz vorgesehenen Rahmen ist durchaus sehr fraglich.“

Ein weiterer Punkt, der als strittig am neuen Schulgesetz angesehen werden kann, ist die Ausweitung der Schulentwicklungsplanung auch auf die Grundschulen und damit die Ebene der Verbandsgemeinden. „Die geforderten aufwändigen Schulentwicklungspläne würden die Haushalte definitiv mehr belasten, wobei deren Nutzen durchaus kritisch angesehen werden kann, denn auch jetzt ist die Schulentwicklung schon Aufgabe des Trägers, auch ohne noch kostenaufwändigere Gutachten.“, schließt Alexander Licht.

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