Der Fall Deubel wird am Landgericht Koblenz neu aufgerollt

Prof.Dr. Ingolf Deubel/SPD ehem. Finanzminister von Rheinland-Pfalz

Im April 2014 wurde der Angeklagte Ingolf Deubel (69) zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil vom Landgericht Koblenz teilweise wieder auf.

Dem 69-jährigen Angeklagten, bei dem es sich um den früheren Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz Ingolf Deubel handelt, werden von der Staatsanwaltschaft verschiedene Untreue-Delikte sowie eine falsche uneidliche Aussage zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte im Jahre 2012 gegen den Angeklagten sowie gegen fünf weitere Angeklagte, deren Verfahren mittlerweile abgeschlossen sind, Anklage wegen Untreue erhoben, sowie dem Angeklagten im Rahmen einer weiteren, zu der ursprünglichen Anklage hinzuverbundenen, Anklageschrift eine falsche uneidliche Aussage im Untersuchungsausschuss des Landtages zur Last gelegt.

Mit Urteil der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Koblenz vom 16.4.2014 ist der Angeklagte wegen Untreue in 14 Fällen sowie wegen falscher uneidlicher Aussage zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Auf die Revision des Angeklagten hob der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 26. 11.2015 (3 StR 17/15) die Verurteilung wegen Untreue teilweise auf. Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof insbesondere ausgeführt, das Landgericht habe den Eintritt eines Vermögensnachteils der Nürburgring GmbH bzw. des Landes Rheinland-Pfalz nicht rechtsfehlerfrei begründet. Die Verurteilung wegen uneidlicher Falschaussage und wegen Untreue in vier Fällen ist indes rechtskräftig geworden.

 

Nürburgring - Skandal
Nürburgring – Skandal

Nach Zurückverweisung ist nunmehr die 10. große Strafkammer für das Verfahren zuständig. Diese hatte mit Beschluss vom 19.01.2017 ein betriebswirtschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben. Die beauftragte Begutachtung sollte insbesondere die Frage des Unternehmenswertes, der Kapitaldienstfähigkeit und der Finanzkraft der an den Projekten „Nürburgring 2009“ – Bereich II – beteiligten Gesellschaften darlegen. Der umfangreiche, fast 10 Seiten umfassende, Beweisbeschluss hat dabei eine Vielzahl zu beantwortender Fragestellungen aufgeworfen, die durch den Sachverständigen nur durch eine umfassende Sichtung einer Vielzahl von Unterlagen zu beantworten waren. Die Begutachtung hat demnach eine längere Zeit in Anspruch genommen. Das umfangreiche Gutachten liegt seit Sommer 2019 vor. Aufgrund der Ergebnisse des Gutachtens ist die Kammer zu der Auffassung gelangt, dass hinsichtlich eines Tatvorwurfes (Fall 9 der Anklageschrift: vermeintliche Gewährung von Darlehen ohne ausreichende Bonitätsprüfung) noch Aufklärungsbedarf, ggfls. durch Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens, besteht.

Insoweit hat die Kammer daher mit Beschluss vom 11.12.2019 zur Verfahrensbeschleunigung die Abtrennung des o.g. Tatvorwurfes zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung beschlossen. Über die o.g. hinsichtlich des Schuldspruches bereits rechtskräftigen Tatvorwürfe und damit insbesondere über den durch den Bundesgerichtshof aufgehobenen Gesamtstrafenausspruch wird die Kammer in den nunmehr angesetzten Hauptverhandlungsterminen zu entscheiden haben.

Zunächst sind nur zwei Termine (30.01.2020 sowie 31.01.2020, jeweils 09:30 Uhr) angesetzt. Ob in der Folge durch die Kammer noch weitere Termine bestimmt werden müssen, steht derzeit noch nicht fest.

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