Deutlich mehr Verbraucherinsolvenzen im ersten Quartal

Rheinland-Pfalz. Während die Zahl der neu angemeldeten Unternehmensinsolvenzen in Rheinland-Pfalz im ersten Quartal 2021 weiter gesunken ist, haben die Neuanmeldungen von Verbraucherinsolvenzen stark zugenommen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems stellten 138 Unternehmen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, das waren 22,9 Prozent weniger als im ersten Quartal des vorigen Jahres. Die Zahl der Anträge von Verbrauchern lag mit 1.094 um fast 79 Prozent über dem Wert des Vorjahreszeitraums.

Der weitere Rückgang der Anzahl der Unternehmensinsolvenzen dürfte durch die aufgrund der Corona-Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen gewährte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 begründet sein. Der beachtliche Anstieg der Verbraucherinsolvenzen ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens Ende 2020 von bisher sechs Jahren nunmehr auf drei Jahre verkürzt worden ist. Offensichtlich haben viele Verbraucher das Inkrafttreten dieses Gesetzes abgewartet und ihren Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erst im Jahr 2021 gestellt.

Unternehmensinsolvenzen

Bedingt durch Einzelfälle größerer Unternehmen erhöhten sich die Anzahl der durch Unternehmensinsolvenzen gefährdeten Arbeitsplätze und die Höhe der voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger deutlich. Insgesamt waren die Arbeitsplätze von 3.289 Beschäftigten betroffen, das waren 76,4 Prozent mehr als im ersten Quartal 2020. Das Volumen der voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger belief sich auf insgesamt etwas mehr als 406 Millionen Euro – eine Steigerung um 191 Prozent. Durchschnittlich hatte damit jedes Unternehmen, das im ersten Quartal 2021 Insolvenz angemeldet hat, zum Zeitpunkt der Stellung des Insolvenzantrags gut 2,9 Millionen Euro Schulden. Im ersten Quartal 2020 hatte dieser Wert noch bei 780.600 Euro gelegen.

Die meisten Insolvenzanträge stellten Unternehmen aus dem Wirtschaftsabschnitt Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (24 Fälle), gefolgt von den Unternehmen des Wirtschaftsabschnitts Baugewerbe (22 Fälle). Auffällige Rückgänge der Anträge gab es bei den Unternehmen des Wirtschaftsabschnitts Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (minus 19 Anträge bzw. 58 Prozent) und des Wirtschaftsabschnitts Verarbeitendes Gewerbe (minus 12 Anträge bzw. 50 Prozent).

Die Insolvenzhäufigkeit der Unternehmen, definiert als die Anzahl der insolvenzbeantragenden Unternehmen je 1.000 wirtschaftlich aktive Unternehmen, war in den kreisfreien Städten Zweibrücken und Neustadt a. d. Weinstraße mit Werten von 3,7 und 2,5 am höchsten. In den Landkreisen Bad Kreuznach und Neuwied wurden im ersten Quartal keine Unternehmensinsolvenzen angemeldet.

Verbraucherinsolvenzen

Bei den Verbraucherinsolvenzen ergab sich entsprechend dem Anstieg der Anzahl der Fälle auch ein Anstieg der voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger. Die Höhe der Forderungen belief sich in der Summe auf 46 Millionen Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 82,4 Prozent. Die durchschnittliche Verschuldung lag mit rund 42.040 Euro etwas höher als im ersten Quartal 2020, wo sie 41.200 Euro betrug.

Bei der Insolvenzhäufigkeit, also der Anzahl der Verbraucherinsolvenzanmeldungen je 10.000 Einwohner, war der Wert in der kreisfreien Stadt Pirmasens mit 15,1 mit Abstand am höchsten und in den Landkreisen Südliche Weinstraße und Alzey-Worms mit jeweils 0,8 am niedrigsten.

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