Deutsche Polizeigewerkschaft Rheinland-Pfalz (DPolG) kritisiert: „Kaum Corona-Kontrollen möglich – Landkreise ungenügend besetzt“

Mainz. „Auch weiterhin verweigert die überwiegende Anzahl an Kreisverwaltungen die Bestellung kommunaler Vollzugsbediensteter. Die Polizei muss hier im Rahmen der Vollzugshilfe tätig werden. Auch die Verbandsgemeinden werden durch die Landkreise herangezogen. Dies ist eine Farce und nicht rechtens.“ verweist der Vorsitzende des DPolG-Fachverbandes kommunaler Vollzugsdienst Mario Weyand auf die jüngste Antwort einer kleinen Anfrage im Landtag.

Grundsätzlich erfreut zeigt sich Weyand, dass gegenüber der Anfrage von Ende 2018, die Personalstärke gestiegen scheint. Dort wurden 380,24 VZÄ (Vollzeitäquivalente) bei den kommunalen Vollzugsdiensten (KVD) und 388,66 VZÄ im Rahmen der Verkehrsüberwachung (VKÜ) gelistet. Aktuell sind nach Angaben der Drucksache 17/13422 506,91 VZÄ (KVD) und 391,38 VZÄ (VKÜ) geführt. Dies entspricht einem Personalzuwachs von 126,67 VZÄ binnen 2 Jahren (etwa 25%) für den KVD. Mario Weyand hat aber auch Bedenken, ob diese Zahlen der Wirklichkeit entsprechen. Mitteilungen aus einigen Verbandsgemeinden lassen Zweifel in Bezug auf die tatsächliche Ausübung der Tätigkeiten im Vollzugsdienst aufkommen. So ist bekannt, dass in so mancher Kommune die Stelle nur auf dem Papier besetzt ist, jedoch nicht in Wirklichkeit ein Außendienst erfolgt. Der Landesregierung, bzw. der ADD wird die Besetzung der Stelle und somit eine scheinbare Erfüllung der gesetzlich normierten Pflicht Vollzugspersonal zu bestellen, bescheinigt.

Was jedoch weiterhin nicht erfreulich ist, dass noch immer die überwiegende Mehrheit der Landkreise auf die Bestellung geeigneter Kräfte verzichtet oder deutlich unterbesetzt ist. Denn der Personalzuwachs kann in Mehrheit auf die kreisfreien Städte zurückgeführt werden.

Hieraus ergibt sich, dass in den Landkreisen die Polizei und der ebenfalls deutlich unterbesetzte Kommunale Vollzugsdienst der Verbandsgemeinden permanent Vollzugshilfe leisten muss.

Von den 24 Landkreisen verfügt lediglich der Kreis Kaiserslautern über 6 Vollzugsbedienstete. 14 Landkreise über 0, die restlichen über maximal 3.

Corona bringt die Versäumnisse der Vergangenheit jetzt brutal deutlich zum Ausdruck. Egal ob Kommunen, die ihren Aufgaben nicht gerecht geworden sind oder die Landesregierung, die es versäumt hat, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Bestellung dieser Kräfte anzuordnen. Das Fehlen von Vollzugskräften lässt kaum Kontrollen der Coronamaßnahmen zu.

„Auch meine persönliche Erfahrung in meiner Heimat ist, dass ich noch keine einzige Kontrolle gesehen habe. Dies geht zu Lasten der älteren und kranken Bevölkerung und derer, die sich an die Schutzmaßnahmen halten. Die Frage ist, wie lange sich noch daran gehalten wird, wenn diejenigen, denen alles egal erscheint, keinerlei Probleme zu erwarten haben“ – so Mario Weyand abschließend.

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