Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens und Land Rheinland-Pfalz wollen grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen ausbauen

Anlässlich des heutigen Europatages am 09. Mai 2019 verkündeten die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Antonios Antoniadis, Gesundheitsminister der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Regionen in Bezug auf den Gesundheitssektor zu vertiefen. Die Vereinbarung geht auf eine gemeinsame Besprechung Ende vergangenen Jahres zurück.

„Das Land ist in der Pflicht, die medizinische Versorgung für die Bevölkerung sicherzustellen“, so Ministerin Bätzing-Lichtenthäler. „Bei der stationären Versorgung kann dies auch mit Hilfe eines grenzübergreifenden Leistungsangebotes möglich sein, der Krankenhausplan sieht dies explizit vor.“ Von daher sei es sehr zu begrüßen, dass Frauen aus der deutschen Eifel auch die Entbindungsstation der belgischen St. Josef Klinik in St. Vith nutzen können. Auf rheinland-pfälzischer Seite haben in den letzten Jahren mehrere Krankenhäuser ihre Geburtshilfe geschlossen, zuletzt die in Daun. „Es ist sehr positiv, dass es mit dem Krankenhaus in St. Vith eine Alternative für Entbindungen gibt, die für manche Orte in der Eifel sogar die nächstgelegene ist“, betonte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler.

Minister Antoniadis wies darauf hin, dass es bereits seit dem Jahr 2014 eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Klinik St. Josef in St. Vith und dem Krankenhaus St. Joseph in Prüm gibt. „Unsere Regionen weisen eine sehr ähnliche demografische Entwicklung auf“, unterstrich Minister Antoniadis. Darüber hinaus müssten die Krankenhäuser beidseits der Grenze ihr medizinisches Leistungsspektrum auch an mitunter schwierigen Finanzierungsaspekten ausrichten. „Sollten bestimmte Behandlungsmöglichkeiten in der eigenen Region nicht zur Verfügung stehen, kann es durchaus sinnvoll sein, die jenseits der Grenze zu nutzen“, betonte der Gesundheitsminister der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Man müsse aber auch wissen, dass es Hemmnisse gibt, die den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen jenseits der Grenze erschweren. Dies sei zum einen das Erfordernis einer Vorabgenehmigung zur Behandlung im Ausland, zum anderen müssten die dort erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen im Heimatland abgerechnet werden. So würden etwa in Belgien nach geltendem Recht von den Patientinnen Eigenanteile von den Entbindenden erhoben.

„Wir haben uns entschlossen, den schwangeren Frauen aus der Eifel diese Eigenanteile aus originären Landesmitteln zu erstatten, wenn sie in St. Vith entbinden“, erläuterte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler. Außerdem sehe die auf zunächst ein Jahr befristete vertragliche Regelung mit den rheinland-pfälzischen Krankenkassenverbänden vor, die leider weiterhin erforderlichen Vorabgenehmigungen mit Hilfe des Krankenhauses St. Vith auszustellen. Mit dieser Maßnahme könne der Verwaltungsaufwand reduziert werden, der bei einer Behandlung in einem Krankenhaus im Ausland entsteht. „Das Land Rheinland-Pfalz hat einen Vertrag mit den Krankenkassen vorbereitet, auf dessen Basis den schwangeren Frauen aus der Eifel der Zugang zur Geburtshilfe in St. Vith möglichst unbürokratisch ermöglicht wird“, so die Ministerin. Ziel sei die Schaffung einer grenzüberschreitenden Gesundheitszone, deren Bewohnerinnen und Bewohner auch die medizinischen Leistungsangebote jenseits der Grenze nutzen können.

Mit einem entsprechenden Rahmenabkommen werde der rechtliche Rahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich festgelegt, um einen besseren Zugang zu einer qualitativ guten Gesundheitsversorgung für die Bewohner des Grenzgebiets sicherzustellen. „Wir möchten den Menschen unserer Region eine umfassende Gesundheitsversorgung bereitstellen“, so Minister Antoniadis. Die personellen und sächlichen Ressourcen der Krankenhäuser seien begrenzt, was Optimierungsprozesse in der Krankenhausplanung erforderlich mache.

„Um Synergieeffekte zu erzielen, kann eine wechselseitige Inanspruchnahme der verschiedenen medizinischen Leistungsangebote in der Region durchaus sinnvoll sein“, betonte Minister Antoniadis, der sich für die Einrichtung einer ZOAST (Zone Organisée d’Accès aux Soins Transfrontaliers), einem Gebiet mit einer speziellen Organisation für den grenzüberschreitenden Zugang zu medizinischer Versorgung, zwischen der

Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und Rheinland-Pfalz sowie Nordrhein-Westfalen einsetzt. „Nach der Beendigung des IZOM-Abkommens, das belgischen Staatsangehörigen die Behandlung im Ausland ermöglichte, durch das föderale Lan-desinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung und die Einrichtung der Ostbelgien Regelung ist es unser Ziel, dass Ostbelgier weiterhin Zugang zu einem breiten Angebot in deutscher Sprache haben.“

Ministerin Bätzing-Lichtenthäler und Minister Antoniadis betonten, dass es gerade grenzüberschreitende Initiativen wie diese seien, die den Zusammenhalt der Mitgliedstaaten eines starken Europa festigten. Am heutigen Europatag und auch im Vorfeld der Europawahl am 26. Mai 2019 sei es wichtig, den Menschen in den Regionen zu zeigen, dass die Politik auf deren Interessen eingehe. Medizinische Versorgung mache nicht an einer Binnengrenze halt, der Weg einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit verlaufe erfolgreich und solle fortgesetzt werden. Dabei bedürfe es auch europäischer Entscheidungsprozesse und diese würden vom Europäischen Parlament vorgegeben. Durch die Stimmabgabe bei den Europawahlen haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Zusammensetzung des Parlaments und die Beschlüsse zu beeinflussen, die es in der nächsten Legislaturperiode fassen wird.

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