Eindämmung der Corona-Lage im Eifelkreis: Hinweise zur Maskenpflicht an Schulen sowie Regelungen für Veranstaltungen, Beerdigungen und Gräbersegnungen

Bitburg/Prüm. Um die unaufhörliche Ausbreitung des Coronavirus im Eifelkreis Bitburg-Prüm einzudämmen, wurden in Abstimmung mit dem Land Rheinland-Pfalz folgende Regelungen getroffen:

Maskenpflicht an Schulen:

Gemäß einer ab Sonntag geltenden Änderung der Allgemeinverfügung gilt in allen Schulen im Eifelkreis eine Maskenpflicht  auch im Unterricht. Ausgenommen sind Grundschulen, Primarstufe an Förderschulen sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung oder motorische Entwicklung. Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm weist ausdrücklich darauf hin, dass in den Pausenzeiten außerhalb der Gebäude die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden kann, solange der Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern eingehalten wird. Um hiervon Gebrauch zu machen, wird den Schulen angeraten, die Anzahl der Pausen spürbar zu erhöhen.

Mit dieser Regelung weicht der Eifelkreis Bitburg-Prüm von den Empfehlungen des Landes für Kommunen bei Warnstufe Rot ab, deren Umsetzung von anderen Städten und Landkreisen angekündigt wurde.

Weitere Reduzierung von Veranstaltungsgrößen

Veranstaltungen gewerblicher oder öffentlicher Art in geschlossenen Räumen sind unter Beachtung der aktuell geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung RLP nur zulässig, solange nicht mehr als 50 Personen gleichzeitig anwesend sind. Als Richtgröße müssen je Person 5m² zur Verfügung stehen. Die Personenzahl wurde zuletzt am 15. Oktober auf 75 Teilnehmer begrenzt.

Reduzierung der Teilnehmerzahl bei Bestattungen

Um auch bei Bestattungen die Einhaltung der Hygienevorschriften zu gewährleisten, wurde der Teilnehmerkreis bis zum 30. November begrenzt. Bei Bestattungen im Freien oder in geschlossenen Räumen dürfen demnach teilnehmen:

  1. Ehegattin/Ehegatte, Lebenspartnerin/Lebenspartner sowie Verlobte/Verlobter der Verstorbenen/des Verstorbenen,
  2. Verwandte der Verstorbenen/ des Verstorbenen im ersten oder

zweiten Grad sowie deren Ehegattinnen/Ehegatten oder Lebenspartnerinnen/Lebenspartner, sowie

  1. Personen zweier weiterer Hausstände.

Alle hier aufgezeigten Maßnahmen werden auf Grundlage einer Allgemeinverfügung ab kommendem Sonntag, den 25. Oktober, wirksam.

Absage von Martinsumzügen und Gräbersegnungen

Darüber hinaus weist die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm nochmals auf die bereits unter www.bitburg-pruem.de veröffentlichte Pressemitteilung vom 21. Oktober hin und bittet aufgrund der aktuellen Pandemielage eindringlich darum, die diesjährigen Martinsumzüge umfänglich abzusagen, da die Ansteckungsgefahr aufgrund der zu erwartenden Menschenansammlungen – auch unter Berücksichtigung der Maskenpflicht – als zu groß eingestuft wird.

Gleiches gilt für Gräbersegnungen über Allerheiligen. Als Zeichen eines gemeinsamen Gedenkens haben verschiedene Pfarreien angekündigt, am Allerheiligentag die Glocken aller Kirchen und Kapellen zur Mittagszeit läuten.

 

 

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