Ermittlungsverfahren gegen drei Verantwortliche von sechs am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften -Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt-

Hahn. Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt in Zusammenarbeit mit der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes in Trier ein Ermittlungsverfahren gegen mittlerweile drei Verantwortliche von sechs am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften.

Die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH bestätigt, dass am 23.07.2020 eine Durchsuchung ihrer Geschäftsräume am Flughafen Hahn stattgefunden hat. Die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH kooperiert mit den zuständigen Behörden, heißt es in deren Pressemitteilung.  Um dies bestmöglich zu gewährleisten, wurde die Anwaltskanzlei DLA Piper zur Unterstützung eingeschaltet.

In diesem Verfahren fanden am 23. Juli 2020 zur Aufklärung der Tatvorwürfe Durchsuchungen am Flughafen Hahn statt. Im Verlauf der Durchsuchungen wurden die Ermittlungen auf einen dritten Beschuldigten erweitert.

Zu den Tatvorwürfen und weiteren Einzelheiten darf sich die Staatsanwaltschaft nicht äußern, denn solchen Auskünften steht insbesondere das Steuergeheimnis nach § 30 Abgabenordnung (AO) entgegen (§12a Absatz 2 Ziffer 2 Landesmediengesetz Rheinland-Pfalz vom 19. Dezember 2018) entgegen.

Rechtliche Hinweise:

Nach § 12a Absatz 2 Ziffer 2 Landesmediengesetz Rheinland-Pfalz vom 19. Dezember 2018 können Auskünfte verweigert werden, soweit Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen. Eine Vorschrift in diesem Sinne ist das Steuergeheimnis nach § 30 AO. Danach haben Amtsträger das Steuergeheimnis zu wahren. Dies gilt ausdrücklich auch für „Verhältnisse eines anderen, die ihm in einem Steuerstrafverfahren wegen einer Steuerstraftat” bekannt werden (§ 30 Absatz 2 Ziffer 1 b Abgabenordnung).

 

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