Erweiterung der Allgemeinverfügung für den Eifelkreis Bitburg-Prüm: Anordnung einer nächtlichen Ausgangssperre durch das Land ab Freitag, den 9. April

Die Kreisverwaltung wurde durch den Staatssekretär des Gesundheitsministeriums angewiesen, die Landesverordnung bei Überschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 100 vollständig und unverzüglich durchzusetzen. Ab Freitag, den 9. April gilt daher bis einschließlich Sonntag, den 11. April eine Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr.

Die Regelungen vom 6. April 2021 werden wie folgt erweitert:

Einzelhandel

Verkaufsstellen müssen spätestens ab 21:00 Uhr geschlossen sein.

Aufenthalt im öffentlichen Raum:

Das Verlassen einer im Eifelkreis Bitburg-Prüm gelegenen Wohnung sowie der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist täglich im Zeitraum zwischen 21:00 Uhr und 5:00 Uhr des Folgetages grundsätzlich untersagt. In diesem Zeitraum ist der Aufenthalt im Eifelkreis Personen, die nicht dort sesshaft sind, ebenfalls untersagt.

Ausnahmen hiervon gelten nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes, wie z.B. die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, der Besuch bei Ehegatten/ Lebenspartnern oder von Verwandten in gerader Linie, der Besuch von Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen, die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen oder die Versorgung von Tieren einschließlich des Ausführens.

Freizeit

Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sind nur als Einzelangebote zulässig.

Der außerschulische Musik- und Kunstunterricht in Gruppen ist untersagt.

 

 

Landrat Dr. Joachim Streit hält die erweiterten Maßnahmen, vor allem jedoch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens im Eifelkreis nicht als geeignet, um Infektionsherde einzudämmen: „Vorwiegend hat der Ausbruch in der Verbandsgemeinde Speicher in den vergangenen sieben Tagen zu dem enormen Anstieg der Fallzahlen geführt. Betrachtet man die übrigen Gebiete, würde die 7-Tage-Inzidenz im Eifelkreis unter 90 liegen. Als unterste Landesbehörde handeln wir jedoch im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz und sind daran gebunden, nun die Muster-Allgemeinverfügung vollständig durchzusetzen.“

 

Die Regelungen treten am 09.04.2021 um 0:00 Uhr in Kraft und gelten bis zum Ablauf des 11. April.

 

Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung vom 08.04.2021 ist einsehbar unter:

https://www.bitburg-pruem.de/cms/aktuell/bekanntmachungen

 

 

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 08.04.2021

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