FREIE WÄHLER verlangen eine Regierungserklärung der Ministerpräsidentin

Land tritt verfassungsrechtlichen Anspruch der Gemeinden auf finanzielle Mindestausstattung mit Füßen

Koblenz. Das Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hatte jüngst entschieden, dass der Landkreis Kaiserslautern entgegen der Auffassung und Anweisung des Landes nicht zur Erhöhung der Kreisumlage verpflichtet ist, da dieses Landesbegehren in den Kernbereich des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs der Gemeinden auf finanzielle Mindestausstattung eingreift.

Die FREIEN WÄHLER kritisieren seit vielen Jahren eine unzureichende finanzielle Ausstattung der Kommunen durch das Land und sehen sich durch dieses neue Urteil in ihrer Auffassung bestätigt. Mit Blick auf die anstehende Landtagswahl verlangen FREIE WÄHLER wegen dieses Urteils eine Regierungserklärung der Ministerpräsidentin, wie sie gedenkt, den verfassungsrechtlichen Anspruch der Gemeinden auf finanzielle Mindestausstattung künftig sicher stellen zu wollen. Die Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz haben das Recht zu erfahren, wie es in den nächsten fünf Jahren weiter gehen soll.

FREIE WÄHLER Landesvorsitzender Stephan Wefelscheid: „Als Rechtsanwalt kann ich zur ADD nur sagen, das war mangelhaft, setzen Sechs. Es ist unglaublich, wie heute die sozialdemokratisch geprägte Kommunalaufsicht die Rechte der Kommunen mit Füßen tritt. Und das obwohl die Kommunen seit Jahren über die mangelnde Finanzausstattung klagen. Noch schlimmer empfinde ich es, dass ein Koalitionspartner wie die FDP dies der SPD seit Jahr und Tag durchgehen lässt. Herr Wissing wurde von der FDP 2016 als der Haushälter und Finanzexperte angepriesen und hat für die Kommunen in Rheinland-Pfalz aber nichts gebracht.

Es scheint, als ob noch nicht einmal innerhalb der Koalition eine Kontrolle mehr stattfindet, und das von einer Partei, die die Freiheitsrechte so hochhält. Das Urteil belegt, wie gleichgültig diese Landesregierung die Kommunen finanziell sterben lässt. Wenn der Kreis und seine Gemeinden – wie das Gericht feststellt – keine Handlungsmöglichkeiten haben, ihr Defizit zu verringern, dann stimmt etwas nicht in Rheinland-Pfalz. Dass das Land den verfassungsrechtlichen Anspruch der Gemeinden auf finanzielle Mindestausstattung derart mit Füßen tritt ist beispiellos in Deutschland! Das Oberverwaltungsgericht hat diesem Weg des Landes nun bei der ADD einen Riegel vorgeschoben, aber die mangelnde Finanzausstattung bleibt weiterhin verfassungswidrig.“

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