Geierlay Hängeseilbrücke unterliegt ab 6.März 2021 neuer Corona-Regelung

Foto Eifel-Zeitung

Kreisverwaltung erlässt Allgemeinverfügung zu Regelungen an der Hängeseilbrücke Geierlay

In den letzten Tagen hat sich der Frühling mit viel Sonne und warmen Temperaturen bereits gezeigt. Viele zieht es bei den ersten Sonnenstrahlen an die frische Luft.

Als touristischer Hotspot wird auch die Hängeseilbrücke Geierlay aktuell stark besucht. Alleine im Monat Februar 2021 wurde die Brücke von rund 12.500 Personen frequentiert. Dies veranlasst die Kreisverwaltung zu einschränkenden Maßnahmen an der Hängeseilbrücke (Gemarkung Sosberg), um die Ansammlung von Personen zu regeln.

Durch Allgemeinverfügung werden folgende Regelungen getroffen:

Von 08:00 – 19:00 Uhr gelten auf der Hängeseilbrücke Geierlay sowie in einem Radius von 100 Metern um den Brückenzugang in der Gemarkung Sosberg

–           das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

–           sowie im genannten Bereich ein „Verweilverbot“.

Gerade auf der schmalen Brücke sowie an den Brückenzugängen wird der Mindestabstand vielfach nicht eingehalten, sodass ein erhöhtes Ansteckungs-risiko besteht. Daher ist es erforderlich, sowohl auf der Brücke, als auch in einem Umkreis von 100 Metern vom Brückenkopf Sosberg eine Maskenpflicht anzuordnen.

Außerdem wurde vermehrt festgestellt, dass sich viele BesucherInnen der Hängeseilbrücke aufgrund der schönen Aussicht noch einige Zeit auf der Brücke sowie im Bereich des Brückenkopfes aufhalten, um Fotos zu machen oder etwas zu essen oder zu trinken.

Durch das „Verweilverbot“ ist es den BesucherInnen untersagt, sich in einem 100-Meter-Radius rund um den Brückenkopf in Sosberg länger aufzuhalten bzw. zu verweilen.

Dadurch sollen unkontrollierte Personenansammlungen verhindert werden.

Da dieses „Verweilverbot“ über die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung hinausgeht, ist hierfür das Einvernehmen des zuständigen Ministeriums erforderlich, welches der Kreisverwaltung vorliegt.

Die Allgemeinverfügung wird am Freitag, 05.03.2021 öffentlich bekannt gemacht und tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung – somit am Samstag, 06.03.2021 – in Kraft.

Die komplette Allgemeinverfügung finden Sie unter www.cochem-zell.de/coronavirus

 

 

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