Geplante Neuregelung verschärft die Problemlage in der Notfallversorgung von Krankenhäuser

Immer, wenn wir denken, es kann nicht mehr schlimmer kommen, setzt das Bundesgesundheitsministerium noch einen drauf. Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur ambulanten Notfallversorgung geht von einer grundlegenden Fehleinschätzung der Lage aus. „Wird er in der vorliegenden Form beschlossen, verschärft er die Probleme erheblich“, warnt der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), Dr. Josef Düllings.

In einer Pressemeldung begründet das Ministerium, die Notaufnahmen in den Krankenhäusern seien häufig überlaufen, obwohl vielen Patienten anderswo besser geholfen werden könnte. Das mag medizinisch gesehen stimmen, entspreche aber nicht der Versorgungsrealität, so der VKD. Inzwischen haben sich die Kassenärzte in großem Stil aus der ambulanten Notfallversorgung zurückgezogen – zu Lasten der Patienten und der Krankenhäuser. Es erschließe sich nicht, wie das mit den nun vorgesehenen neuen Regelungen geändert werde könne.

Eine Neuordnung der Notfallversorgung ist notwendig. Das sieht auch der VKD so. Das darf aber keinesfalls so geschehen, wie es jetzt vorgesehen ist. „Die Lobby aus Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen hat ganze Arbeit geleistet. Diejenigen, die bisher bereits die ambulante Notfallversorgung nur noch äußerst begrenzt leisteten, werden wider jede Vernunft befugt, über die geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) in den Krankenhäusern zu bestimmen. Gleichzeitig sollen die Notaufnahmen von Krankenhäusern insgesamt erheblich reduziert werden. Wenn eine Klinik dennoch Menschen in Not hilft, drohen Abschläge.“ Das klinge absurd, so der VKD-Präsident, folge aber offenbar dem Ziel, die Krankenhausversorgung auszudünnen und möglichst in Zentren zu verlagern – eine Lieblingsidee der Krankenkassen.

Wo diese Integrierten Notfallzentren aufgebaut werden, entscheiden dann die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen mit ihrer Stimmenmehrheit gegen die Kliniken. Sie hebeln damit gleichzeitig auch die Planungshoheit der Länder aus, die über die Krankenhausstrukturen zu entscheiden haben. Die wirtschaftliche Verantwortung für die Entscheidungen sollen dann jedoch die betreffenden Krankenhäuser tragen.

Der VKD fordert den Bundesgesundheitsminister auf, den Referentenentwurf so zu überarbeiten, dass eine sichere Notfallversorgung auch in Zukunft möglich ist. Das bedeutet, die Krankenhäuser nicht weiter zu schwächen, sondern, im Gegenteil, zu stärken.

Die Krankenhäuser sind bereit, Verantwortung zu übernehmen und die Notfallversorgung kooperativ mit den niedergelassenen Ärzten zu organisieren. Die Entwicklung eines gesonderten Bereichs und der gemeinsame Betrieb von sogenannten INZ sowie die dirigistische Reduzierung der Notfallkapazitäten von außen lehnt der VKD ab. Eine auch weiterhin flächendeckende Zugangsmöglichkeit für Notfallpatienten muss gewährleistet sein.

Der VKD fordert, so, wie es ursprünglich geplant war, die Verantwortung für die Notfallversorgung klar den Krankenhäusern zuzuordnen. Daher muss allen Krankenhäusern, die bereits heute an der Notfallversorgung teilnehmen, der Versorgungsauftrag für die ambulante Notfallversorgung durch Entscheidung der Länder übertragen werden. Von Kassenärztlichen Vereinigungen medizinisch geleitete Notfallversorgungszentren, eingegliedert in Krankenhäuser, werden abgelehnt.

„Angesichts einer Reihe von Gesetzen aus jüngster Zeit, die bereits zu erheblichen Verwerfungen, zur Schließung von Stationen und Intensivbetten und zu vermehrten Insolvenzen von Krankenhäusern geführt haben, sind wir in großer Sorge um diese wichtige Infrastruktur für die Bevölkerung unseres Landes. Auch der VKD sperrt sich nicht gegen die Schaffung neuer Strukturen. Die Versorgungssicherheit muss aber bei allem an erster Stelle stehen“, erklärt der VKD-Präsident.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen