Gesundheitsminister Spahn stellt die Impfverordnung vor: Spahn: Die Schwächsten zu schützen, ist das erste Ziel!

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, (Foto BGM)

Berlin. Hochbetagte Menschen sowie Bewohner und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen können sich als Erste gegen das Coronavirus impfen lassen. Voraussichtlicher Impfstart ist der 27. Dezember. Gesundheitsminister Spahn hat die Planungen für die Corona-Schutzimpfung erläutert.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat am Freitag die Coronavirus-Impfverordnung vorgestellt. Sie legt fest, in welcher Reihenfolge Menschen in Deutschland eine Corona-Schutzimpfung angeboten werden kann. “Wir können zu Beginn der Impfung nicht allen Bürgerinnen und Bürgern gleichzeitig dieses Angebot machen. Dafür gibt es erst einmal nicht genug Impfstoff. Deshalb müssen wir priorisieren”, betonte Spahn.

Wenn die Bundesländer voraussichtlich am 27. Dezember mit den Impfungen beginnen, werde zu allerst in den Pflegeeinrichtungen geimpft. “Jeder zweite Todesfall ist ein über 80-Jähriger, eine über 80-Jährige”, so Spahn. Die Schwächsten zu schützen, sei daher das erste Ziel der Impfkampagne, betonte Spahn. “Zur Wahrheit gehört, dass wir mindestens ein bis zwei Monate benötigen werden, bis wir dieses Ziel erreicht haben. “Danach könne das Angebot Zug um Zug erweitert werden. Alle anderen bat Spahn um Geduld. “Ich bitte Sie darum abzuwarten, bis auch Sie an der Reihe sind.”

Die Verordnung sieht drei Gruppen vor, deren Angehörige sich mit Priorität impfen lassen können. Zur Gruppe mit “höchster Priorität”, die den Impfstoff zuerst erhalten kann, zählen alle über 80-Jährigen. Außerdem gehören unter anderem dazu: Bewohner und Personal von Pflegeheimen, Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, Personal auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und im Rettungsdienst.

Zur zweiten Gruppe mit “hoher Priorität” zählen unter anderem Personen ab 70 Jahren, Menschen mit Trisomie 21, Demenzkranke und Transplantationspatienten, zudem Bewohner von Obdachlosen- oder Asylbewerberunterkünften und enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren.

Die dritte Gruppe umfasst unter anderem über 60-Jährige, Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr, Personen in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen sowie Erzieher, Lehrer und Mitarbeiter im Einzelhandel.

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