Mit Einführung der vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an den Landesgrenzen ist der beidseitige Grenzübertritt zu Luxemburg beschränkt und nur noch an festgelegten Übergängen zulässig. Es handelt sich dabei um die Land-Grenzübergangsstellen in Wincheringen, Wellen, Wasserbilligerbrück, Mesenich, Echternacherbrück, Roth und Dasburg. Diese Grenzübergangsstellen werden im Rahmen ihrer Zuständigkeit durch die Bundespolizei gesichert. Ausnahmen für Berufspendler sowie Güter- und Warenverkehr u. a. gelten natürlich weiterhin. Diese müssen sich allerdings auf längere Wartezeiten einstellen. Alle wichtigen Informationen zu den vorübergehenden Binnengrenzkontrollen finden Sie hier: s.rlp.de/dzAqW.
Ziel ist es, die Maßnahmen zur Einschränkung des grenzkontrollfreien Reisens innerhalb des Schengenraums zu erhöhen und den unkontrollierten Grenzübertritt zu verhindern. In diesem Zusammenhang wird das Land Rheinland-Pfalz alle weiteren Straßenübergänge durch bauliche und technische Maßnahmen ab sofort beidseitig sperren.