Härtefälle: FVR-Präsidium trifft Entscheidungen in fünf Fällen

Koblenz. Im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung hat das Präsidium des Fußballverbandes Rheinland am Samstag, 20.06.2020 über mehrere als von den Vereinen angesehene „Härtefälle“ entschieden. Der Beirat des FVR hatte am 16. Mai 2020 entschieden, dass die Saison 2019/20 vorzeitig beendet wird und dass der jeweilige Tabellenerste aufsteigt – bei unterschiedlicher Anzahl von Spielen des Tabellenersten und Tabellenzweiten richtet sich der Tabellenstand grundsätzlich nach dem Quotienten „Anzahl erreichter Punkte geteilt durch Anzahl ausgetragener Spiele“.

Im Nachgang zu dieser Entscheidung haben mehrere Vereine einen Antrag an den Verbandsspielausschuss gerichtet, ihrer jeweiligen Ausgangslage Rechnung zu tragen, sie als „Härtefall“ zu bewerten und somit außerhalb der oben genannten Regelung als Aufsteiger einzustufen. Dies hat der Verbandsspielausschuss jedoch abgelehnt. Anschließend reichten fünf Vereine eine Beschwerde beim Präsidium des FVR ein, das nun über die jeweiligen Fälle entschieden hat.

Im Einzelnen hat das Präsidium wie folgt entschieden: Der Beschwerde der SG Auderath/Alflen (Kreisliga C Nord Hunsrück/Mosel) wurde stattgegeben, die Mannschaft ist als Aufsteiger in die Kreisliga B zu werten. Abgelehnt wurden die Beschwerden der SG Herschbach (Kreisliga B1 Westerwald-Sieg), DJK Pluwig-Gusterath II (Kreisliga C Mosel-Hochwald), Spvgg Cochem II (Kreisliga B Nord Hunsrück/Mosel) und SSV Urmitz/Bahnhof (Kreisliga D Koblenz, Staffel II).

Unabhängig davon hat das Präsidium den Anträgen der Kreise Trier-Saarburg und Hunsrück/Mosel auf Aufstockung der Kreisliga C (Kreis Trier-Saarburg) bzw. der Kreisliga A (Kreis Hunsrück/Mosel) entsprochen.

 

 

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