Hebesätze der Gewerbesteuern 2020 auf Vorjahresniveau – Höhere Hebesätze bei Grundsteuer B

Die Hebesätze für die Realsteuern steigen im Durchschnitt aller Kommunen in Rheinland-Pfalz in diesem Jahr leicht an. Das Statistische Landesamt errechnete anhand von Vorabmeldungen der Gemeinden für 2020 einen durchschnittlichen Hebesatz für die Gewerbesteuer in Höhe von 382 Prozent, das ist ein Prozentpunkt mehr als 2019. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer A wächst um einen Prozentpunkt auf 324 Prozent; der für die Grundsteuer B steigt voraussichtlich um vier Prozentpunkte auf 407 Prozent.

Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Flächen, die Grundsteuer B auf bebaute bzw. bebaubare Grundstücke erhoben. Rund sechs Prozent der 2.302 rheinland-pfälzischen Städten und Gemeinden erhöhen den Hebesatz der Grundsteuer B, bei der Gewerbesteuer heben gut drei Prozent, bei der Grundsteuer A knapp fünf Prozent der Kommunen die Sätze an. Lediglich zehn Gemeinden (0,4 Prozent) verringern 2020 zumindest einen ihrer Hebesätze.

Bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer veranschlagen die kreisfreien Städte im Durchschnitt einen deutlich höheren Hebesatz als die kreisangehörigen Gemeinden: Bei der Gewerbesteuer liegt der durchschnittliche Hebesatz in den kreisfreien Städten unverändert bei 423 Prozent, bei den kreisangehörigen Gemeinden bei 362 Prozent (plus ein Prozentpunkt). Fünf der zwölf kreisfreien Städte erhöhen nach den bisherigen Meldungen 2020 ihren Hebesatz der Grundsteuer B; er steigt im Durchschnitt um neun Prozentpunkte auf 458 Prozent. In den kreisangehörigen Gemeinden wächst der durchschnittliche Hebesatz um zwei Prozentpunkte auf 385 Prozent.

Die Spannbreite der Hebesätze reicht bei den Grundsteuern A von 0 bis 900 Prozent, bei der Grundsteuer B von 0 bis 700 Prozent und bei der Gewerbesteuer von 310 bis 600 Prozent. Die hoch verdichteten Siedlungsräume weisen im Durchschnitt die höchsten Hebesätze bei der Grundsteuer B (435 Prozent) und der Gewerbesteuer (419 Prozent) auf. Der größte durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer A wurde für den ländlichen Siedlungsraum registriert (340 Prozent).

Die Zahlen sind vorläufig. Erfahrungsgemäß erfolgen nahezu alle Hebesatzänderungen bis Mai des laufenden Jahres. Die Kommunen dürfen ihre Hebesätze im laufenden Haushaltsjahr jedoch noch bis zum 30. Juni erhöhen und bis zum 31.Dezember senken. Im Jahr 2019 machten hiervon sehr wenige Kommunen gebrauch.

Bundesweite Vergleichswerte für 2019 und 2020 liegen noch nicht vor. Mit den bisherigen Erhöhungen im Jahr 2020 sind die durchschnittlichen Hebesätze in Rheinland-Pfalz sowohl bei der Grundsteuer A und B als auch bei der Gewerbesteuer noch immer niedriger als im Bundesdurchschnitt des Jahres 2018.

Hebesätze der Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz 2020 (Land insgesamt)

Hebesätze der Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz 2020 (nach Kreisen)

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