Hochwasserkatastrophe: Ministerpräsidentin Malu Dreyer besucht Einsatzkräfte am Nürburgring – Ein beispielloser Ort der Hilfe und Solidarität

“Sonst ein Anziehungspunkt für Motorsportfreunde aus aller Welt ist der Nürburgring in dieser Hochwasserkatastrophe zu einem beispiellosen Ort der Hilfe und Solidarität geworden. Als zentrales Basislager starten von hier aus die Einsatzkräfte von Polizei, Bundeswehr, Rettungsdienst sowie Brand- und Katastrophenschutz aus dem gesamten Bundesgebiet ins Ahrtal, um die Not der Menschen zu lindern und Schäden zu beseitigen. Die Einsatzkräfte werden hier versorgt und können relativ kurzfristig eingesetzt werden. So ist sichergestellt, dass der Hilfseinsatz ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Bereitstellungsraum, der im Fahrerlager des Nürburgring eingerichtet ist.

Hier werde die Dimension der Katastrophe greifbar, die den Norden von Rheinland-Pfalz heimgesucht habe. Diese unvorstellbar komplexe Logistik mit vielen tausend Helfern und Helferinnen, mit Fahrzeugen, wohin das Auge reiche, und Hallen voller Hilfsgütern vermittle ein Bild davon, wie riesig die Herausforderung und die Not der Menschen in dem von Fluten verwüsteten Ahrtal sei. „Am Nürburgring wird besonders deutlich, dass ganz Deutschland zusammenrückt in dieser nationalen Notlage. Ich kann den Einsatzkräften gar nicht genug danken. Was Sie leisten ist unverzichtbar. Was Sie mit ansehen und verarbeiten müssen, übersteigt jede Vorstellung. Für mich sind Sie alle Helden“, so die Ministerpräsidentin.

Auch die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung sei überwältigend. So würden Spenden- und Hilfsangebote aus dem ganzen Land und auch aus dem befreundeten Ausland, von Privatpersonen, von Unternehmen und vielen Institutionen eintreffen.

Die Ministerpräsidentin besuchte auf dem Nürburgring auch die Spendensammelstelle, in der in vier Hallen Sachspenden sortiert werden, damit die Hilfskräfte sie zu den Flutopfern ins Ahrtal bringen können. Die Hilfs- und Spendenbereitschaft ist so groß, dass die Kapazitäten aktuell ausgeschöpft sind. Dringend gebraucht werden Helferinnen und Helfer, die beim Sortieren helfen.

Jeder noch so kleine Beitrag auf den offiziellen Spendenkonten ist wichtig, um die Not der Menschen zu lindern. Auch die Landesregierung hat ein Konto eingerichtet, auf dem bereits über sieben Millionen Euro an Privatspenden eingegangen sind. Das Geld soll jetzt schnell und unbürokratisch über die Landkreise verteilt werden.

Wer helfen möchte, kann dies weiterhin tun. Unter dem Kennwort „Katastrophenhilfe Hochwasser“ können Spenden auf folgendes Konto bei der Sparkasse Mainz überwiesen werden:

Empfänger: Landeshauptkasse Mainz

IBAN: DE78 5505 0120 0200 3006 06

BIC: MALADE51MNZ

Steuerliche Erleichterungen gibt es auch für Spenden und Spendenaktionen. So genügt unter anderem als Nachweis für Zuwendungen, die bis zum 31. Oktober 2021 zur Hilfe in Katastrophenfällen auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt werden, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes. Informationen dazu gibt es unter

Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetter-Katastrophe

Die Unwetter in den letzten Tagen haben insbesondere im Norden von Rheinland-Pfalz zu beträchtlichen Schäden geführt. Hilfen für die Betroffenen sind auch in Form von steuerlichen Entlastungen möglich, wie Finanzministerin Doris Ahnen heute in Mainz mitteilte.

„Wir lassen die von der Katastrophe betroffenen Bürgerinnen und Bürger in dieser Ausnahmesituation nicht alleine. Bei vielen Steuerpflichtigen wird die Beseitigung der Schäden zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Daher gelten ab sofort Hilfsmaßnahmen auch im steuerlichen Bereich, um unbillige Härten zu vermeiden und den Geschädigten entgegenzukommen. Die Finanzämter werden einzelfallbezogene Entscheidungen im Sinne der Steuerpflichtigen treffen. So können fällige Steuern gestundet, die Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer angepasst sowie auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet werden“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen. Dadurch werde gewährleistet, dass die besonderen Umstände im Einzelfall berücksichtigt werden.

Steuerliche Erleichterungen gibt es auch für Spenden und Spendenaktionen, so genügt unter anderem als Nachweis für Zuwendungen, die bis zum 31. Oktober 2021 zur Hilfe in Katastrophenfällen auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt werden, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes.

Weitere Informationen
Den Erlass des Ministeriums der Finanzen und weitere Details zu den steuerlichen Erleichterungen finden Sie hier. Für Rückfragen steht das jeweilige örtlich zuständige Finanzamt gerne zur Verfügung.

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