Höfken: „Tierparks, Zoos und Botanische Gärten dürfen wieder ab 20. April 2020 wieder öffnen“

Ab 20. April 2020: Außenanlagen bei strenger Zutrittskontrolle wieder geöffnet / Futterkostenzuschuss für Tierheime und Zoos

Die Tierparks in der Eifelregion sind:

Wild & Erlebnispark in Daun-Pützborn,

Adler- und Wolfspark Kasselburg in Pelm,

Eifelpark Wild-und Freizeitpark in Gondorf,

Eifel-Zoo in Lünebach,

Greifvogelstation-Wildfreigehege in Hellenthal.

Unser Tipp: Googeln Sie die Parks vor dem Besuch, um zu erfahren, wann genau die Öffnungszeiten sind!

Mit der heutigen (17.04.2020) Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz können Zoos, Tierparks, Botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen mit weitläufigen Außenbereichen bei strenger Zutrittskontrolle, z.B. durch Vorverkauf eines begrenzten Kartenkontingents, diese wieder öffnen. Damit sollen Menschenansammlungen weiterhin unbedingt vermieden und die Öffnung kompatibel mit den bundesweiten Beschränkungen gemacht werden. „Natürlich gelten auch hier die bekannten Kontaktbeschränkungen, das bedeutet, weiterhin die gewohnten Abstände einzuhalten. Auch Desinfektionsmittel sollten bereitgestellt werden,“ mahnt Höfken, da die Corona-Pandemie nur bei strenger Wahrung von Auflagen eingedämmt werden könne.

„Tiere in Zoos und Tierparks brauchen weiter Futter und Pflege. Auch wenn keine Besucherinnen und Besucher kommen dürfen, müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Tiere versorgen und können meist nicht in Kurzarbeit gehen. In Rheinland-Pfalz können Zoos, denen Eintrittsgelder als wesentliche Finanzierungsquelle durch die restriktiven Eindämmungsmaßnahmen der Corona-Pandemie vollständig ausfielen, ab nächster Woche bei Einhaltung der Auflagen wieder öffnen“, begrüßt Umweltministerin Ulrike Höfken die Lockerungen für die Bevölkerung bei weiter hohem Infektionsschutz.

„Gerade jetzt ist ein – wenn auch eingeschränkter – Ausflug ins Freie Balsam für die Seele. Nicht nur die Besucherinnen und Besucher, sondern auch die Zoobetreiber können jetzt erstmal aufatmen“, sagt Höfken. Aufgrund der Corona-Pandemie und der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (3.CoBeLVO) vom 23.03.2020 waren Tierparks für längere Zeit geschlossen. Dies führt bei den Zoologischen Gärten, Tier- und Wildgehegen, die sich überwiegend in privatrechtlicher Trägerschaft und nur ausnahmsweise in kommunaler Trägerschaft befinden, zu erheblichen Finanzierungslücken, da Kosten für Futter und Verpflegung der Tiere naturgemäß unverändert fortbestanden.

Futterkostenzuschuss für Tierheime und Zoos

Auch die Tierheime seien betroffen. „Die Einnahmesituation von privaten Trägern von Tierpflegeeinrichtungen oder gemeinnützigen Vereinen ist durch die gegenwärtige Corona-Situation sehr angespannt“, ist sich Höfken bewusst. Fehlende Einnahmen aus der Vermittlung von Tieren, abgesagte Veranstaltungen oder durch die soziale Distanz und Einkommenseinbrüche entgangenen Materialspenden ständen den fortbestehenden Kosten für Futter, Medikamente, tierärztliche Behandlung, Gebäudebetriebskosten sowie Personalkosten der über 80 rheinland-pfälzischen Tierheimbetriebe gegenüber. „Wir prüfen derzeit unter Hochdruck die Finanzierung einer „Corona-Futterhilfe“ für Tierheime und auch für Zoos, um hier Abhilfe zu schaffen“, stellt Höfken abschließend in Aussicht.

 

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