IHK Berlin schüttet 13 Millionen Euro an Mitglieder aus

Mit großer Genugtuung nimmt der Bundesverband für freie Kammern e.V. (bffk) zur Kenntnis, dass die IHK Berlin heute am 15.06.2016 die Ausschüttung von 13 Millionen Euro an die Mitglieder beschließen will. Die IHK gsteht damit ein, in den vergangenen Jahren in rechtswidriger Weise aus den Zwangsbeiträgen Vermögen gebildet zu haben. „Wir begrüßen den überfälligen Schritt nachdrücklich“, so bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus. Natürlich sehe der bffk, dass auch in der IHK Berlin deutlich mehr Vermögen ruht, welches an die Mitglieder erstattet werden müsse. Und tatsächlich erfolge dieser Schritt zu spät. „Andererseits sehen wir auch, dass dies bundesweit nun die erste IHK ist, die wirklich auf die von bffk-Mitgliedern erreichte Rechtsprechung reagiert und nicht mit Umbuchungstricks das Geld weiter versteckt. Das ist auch deswegen von Bedeutung, weil die IHK Berlin unter der Präsidentschaft des DIHKPräsidenten
steht. Wir erhoffen uns davon die längst überfällige bundesweite Signalwirkung“, so Boeddinghaus. Bundesweit betreut der bffk mittlerweile an die 200
Klageverfahren. Das rechtswidrig gebildete Vermögen schätzt der bffk bundesweit auf mindestens 500 Millionen Euro.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist der Umstand, dass die Kammerkritiker seit Jahren bemängeln, dass die Kammern aus Mitgliedsbeiträgen ohne jede Zweckbindung Millionenvermögen angehäuft haben. Im Dezember 2015 konnte dazu ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes erreicht werden, welches die Kammern nun weiter unter Druck setzt. In Nordrhein-Westfalen haben mittlerweile 2 IHKn (Arnsberg und Lippe) aufgrund von entsprechenden Klagen Beitragsbescheide aufgehoben. In Cottbus hat die IHK im April kurzfristig eine 40-prozentige Beitragssenkung beschlossen.

„Der Versuch der Kammern, sich um die Konsequenzen der höchstrichterlichen Entscheidung zu drücken und mit prozessualen oder bilanztechnischen Tricks ihre rechtswidrigen Vermögen zu schonen, muss endlich ein Ende haben“, unterstreicht der bffk-Geschäftsführer. Denn viele IHKn verteidigen ihre Vermögen in langwierigen und teuren Gerichtsverfahren mit allen möglichen formalen Tricks. Andere kommen zwar einzelnen Unternehmen entgegen, indem Bescheide aufgehoben werden. Davon profitiert die Masse der Mitglieder aber nicht. Der bffk sieht hier auch ein klares Versäumnis der Rechtsaufsichten, die tatenlos
bleiben, während immer noch offenkundig rechtswidrige Beitragsbescheide ergehen. Er fordert die Kammern auf, dem Beispiel der IHK Berlin zu folgen. „Wer im Sinne des IHKGesetzes von Sitte und Anstand ehrbarer Kaufleute spricht, muss auch so handeln“, meint Kai Boeddinghaus.
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