IHK informiert über neuen Glücksspielstaatsvertrag

Trier. Änderungen betreffen auch Gaststätten Restaurants, Hotels oder Gaststätten, die einen Glücksspielautomaten aufgestellt haben, sind vom neuen Glücksspielstaatsvertrag betroffen, der am 1. Juli 2021 in Kraft tritt. In der Regel geht es um die Aufstellung von Geldspielgeräten. So sieht der GlüStV 2021 zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht ein zentrales, spielformübergreifendes Sperrsystem vor. Hierzu informiert die IHK Pfalz ausführlich in einem kostenlosen Webinar am Montag, 14. Juni 2021, von 11:00 bis 12:00 Uhr. Hierzu können sich auch Betriebe aus der Region Trier kostenfrei anmelden.

Aus dem neuen Gesetz folgt, dass sich jeder Aufstellplatz in Rheinland-Pfalz – also sowohl eine gewerbliche Spielhalle als auch eine Gaststätte – an das bundesweit geltende Spieler-Sperrsystem anzuschließen hat. Wer dies nicht bis zum 1. Juli 2021 erledigt hat, darf keine Geldspielgeräte mehr betreiben. Hat er einen Spielautomaten aufgestellt, muss ein Gastwirt jeden Spieler prüfen, mittels Ausweiskontrolle identifizieren und mit der Sperrdatei abgleichen.

Die Anmeldung zum Webinar finden Unternehmen unter ww.ihk-pfalz.de, Dokumenten Nr.: 3934406

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen