IHK Koblenz mit rechtswidrigem Vermögen

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat in einer gestern veröffentlichten Entscheidung (6 A 11345/13.OVG vom 23. 09. 2014) in wesentlichen Teilen ein viel beachtetes Urteil der Vorinstanz bestätigt. Danach hat die IHK Koblenz in den Jahren 2007 und 2008 mit ungeplanten Gewinnen rechtswidrig in Millionenhöhe Vermögen aufgebaut, anstatt die Gelder zur Finanzierung der gesetzlichen Aufgaben einzusetzen.

„Das Urteil ist ein wichtiger Schritt, um die Kammern an ihre Verpflichtung zu einem sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit den Zwangsbeiträgen zu erinnern“, so bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus. In der Konsequenz wird dieses Urteil aus Sicht des bffk bundesweit zu einer erheblichen Beitragsentlastung der Wirtschaft führen, ist sich der bffk sicher. Auch wenn die IHK Koblenz betont, dass der dort bereits beschlossene Abbau des Millionenvermögens unabhängig von der Klage der bffk-Mitgliedsfirma beschlossen wurde, so sieht der bffk hier einen Zusammenhang.

„Natürlich reagieren die IHKn auf den Druck, den wir hier durch Recherchen, durch Öffentlichkeitsarbeit auf sie ausüben“, meint der bffk-Geschäftsführer. Der bffk verweist darauf, dass eine ähnliche Vermögensbildung in vielen IHK-Bezirken praktiziert wird. Mitglieder des kammerkritischen Verbandes führen ähnliche Klagen, die zzt. u.a am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, beim Oberverwaltungsgericht in NRW, in Schleswig, Dresden und Bremen anhängig sind. „Wir fordern jetzt aber auch nachdrücklich die Rechtsaufsicht in den Wirtschaftsministerien auf, hier einzugreifen“, erklärt Kai Boeddinghaus. Es könne nicht sein, dass erst durch die Klagen von Unternehmen die Kammern zur Einhaltung des IHK-Gesetzes gebracht würden. Auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu achten, sei ureigenste Aufgabe der Rechtsaufsicht, so der bffk. Das Potential für eine Beitragsentlastung der IHK-Zwangsmitglieder sieht der bffk bundesweit bei mindestens 500 Millionen Euro.

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