IHK Trier fordert Fristverlängerung bei Registrierkassen-Regelung

Den Unternehmen in der Region Trier drohen Nachteile wegen der Registerkassen-Regelung: Wenn das Land Rheinland-Pfalz jetzt nicht handelt, müssen alle Registrierkassen und elektronischen Kassensysteme bei Händlern und Dienstleistern ab dem 1. Oktober 2020 mit einer sogenannten zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. In fünf anderen Bundesländern hingegen haben die Unternehmen wegen der Coronapandemie noch Zeit bis zum 31. März 2021.

Eigentlich ist es eine nachvollziehbare Idee – keine Chance für Manipulationen an Registrierkassen. Das Problem: Die technischen Lösungen sind teilweise noch gar nicht verfügbar oder nicht mit allen Kassensystemen kompatibel. Deshalb war das seit dem 1. Januar 2021 gültige Kassengesetz bundesweit um eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30. September ergänzt worden. Baden-Württemberg, Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg haben diese Frist mit einem eigenen Erlass ausgedehnt. Voraussetzung: Die TSE ist bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt und/oder der Einbau wurde verbindlich in Auftrag gegeben beziehungsweise der Einbau einer Cloud-basierten TSE ist vorgesehen, sie ist jedoch nachweislich noch nicht verfügbar.

In Rheinland-Pfalz hingegen steht eine Entscheidung des Finanzministeriums noch aus. „Das verunsichert die Unternehmen, führt zu höheren Kosten und im schlimmsten Fall zu Steuernachzahlungen“, kritisiert Reinhard Neises, Steuerexperte der Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier, und fragt: Warum gibt es keine einheitliche Lösung? Schließlich hätten hiesige Betriebe dadurch einen Wettbewerbsnachteil.

Neises appelliert an die rheinland-pfälzische Landesregierung und das zuständige Finanzministerium, dem Beispiel der Nachbar-Bundesländer zu folgen. Das Land sollte in einem eigenen Erlass die Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31. März 2021 für die Implementierung einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) verlängern.

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