IHKs: Kommunale Entschuldung sorgt für höhere Abgaben bei Unternehmen

Entschuldungsfonds führt zu höheren Hebesätzen und verlangsamter Verschuldung – Kommunen sparen und investieren zu wenig

Auch fünf Jahre nach Einführung des Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF) sieht die regionale Wirtschaft nahezu keine Entschuldungswirkung in den Haushalten der am Fonds beteiligten Städte und Gemeinden. Dies ist das Ergebnis der Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) bei der Vorstellung des „IHK-Realsteueratlas 2017“. Für die Unternehmen bleibt die Steuer- und Abgabenlast nicht nur unverändert hoch, sondern steigt sogar weiter an.

Zwar haben Landesregierung und die beteiligten Kommunen den KEF auf 15 Jahre angelegt. Doch bereits nach einem Drittel der Laufzeit bilanziert der Sprecher der IHK-Arbeitsgemeinschaft und Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz, Arne Rössel: „Obwohl die Städte und Gemeinden die geforderten Konsolidierungsbeiträge der Höhe nach leisten, zeichnet sich der angestrebte Schuldenabbau nicht ab. Allenfalls verlangsamt sich der Schuldenanstieg. Die seit 2011 stetig steigenden Realsteuer-Hebesätze sowie den gleichzeitigen Rückgang der kommunalen Sachinvestitionen um 11,4 Prozent sehen die IHKs mit großer Sorge.“

Die Daten des „IHK-Realsteueratlas 2017“ lassen erkennen, dass die Realsteuerhebesätze in den rheinland-pfälzischen Kommunen weiter ansteigen, allerdings etwas moderater als in den Vorjahren. Regional unterschiedlich steigerten beispielsweise in der Pfalz 67 der 500 (13,4 Prozent) Kommunen die Grundsteuer B, in Rheinhessen waren es zwei von 137 (1,5 Prozent). Dabei liegt die Höhe der durchschnittlichen Hebesätze jetzt zwischen 411 Prozent im IHK-Bezirk Trier und 369 Prozent im IHK-Bezirk Rheinhessen. Den höchsten Hebesatz unter den Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern oder besonderer regionaler Bedeutung hat seit 2015 Mainz mit 480 Prozent, gefolgt von Kaiserlautern mit 460 Prozent, Bad Kreuznach, Bingen, Trier, Speyer und Neustadt/W. mit 450 Prozent und Worms mit 440 Prozent.

Bei der Gewerbesteuer reicht die Höhe der durchschnittlichen Hebesätze von 367 Prozent im Raum Rheinhessen und 377 Prozent im Raum Trier. Den höchsten Gewerbesteuerhebesatz erhebt 2017 mit 450 Prozent Bingen, gefolgt von Mainz, Worms, Trier, Zweibrücken, Koblenz, Konz und Frankenthal mit je 420 Prozent.

Die IHKs erkennen an, dass die Sozialausgaben des Bundes schwer auf den Kommunen in Rheinland-Pfalz lasten. Hier fordern die Kammern den Bund und das Land auf, Subsidiaritäts- und Konnexitätsprinzip einzuhalten und den Kommunen wieder finanzielle Spielräume zur Erfüllung ihrer originären Aufgaben zu eröffnen.

Dass die rheinland-pfälzischen Städte und Gemeinden nicht mehr so kräftig an der Realsteuerschraube drehen wie noch in den Vorjahren, liegt nach Einschätzung der IHKs an der anhaltend guten konjunkturellen Lage der Wirtschaft. Dadurch tragen die Unternehmen vor allem über die Gewerbesteuer maßgeblich zu den Einnahmeverbesserungen der Gemeinden bei. Die aktuelle Steuerschätzung sieht bei den Steuereinnahmen der Länder und Gemeinden für die nächsten Jahre deutliche Zuwachsraten.

Auch vor dem Hintergrund des seit 2011 im Schnitt um rund 5 Prozent pro Jahr gestiegenen Personal- und laufenden Sachaufwands werten es die IHKs als misstönendes Signal an Investoren, dass die Kommunen kaum einschneidende Einsparungen vor-nehmen. „Die Anstrengungen zur Entschuldung“, meint Rössel, „enden überwiegend mit der Erschließung neuer Einnahmequellen beziehungsweise Suche nach alternativen Erhebungstatbeständen.“ So sei in den Kommunen beispielsweise zunehmend die Tendenz erkennbar, eine Tourismusabgabe (Bettensteuer) und wiederkehrende Straßenausbaubeiträge einzuführen, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2014 letztere für verfassungskonform erklärt hat.

Diese Form der Erhebung von Ausbaubeiträgen stellt zwar keine zusätzliche Einnahmequelle im eigentlichen Sinne dar. Doch wird in der Regel der Großteil der Kosten, die mit dem kommunalen Straßenausbau einhergehen, auf die örtliche Solidargemeinschaft umgelegt. Nicht selten kommt es aufgrund der satzungsgemäßen Verteilungsschlüssel dabei zu teilweise wettbewerbsverzerrenden Mehrbelastungen für die regionale Wirtschaft.

 

 

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