In Gerolstein entsteht die erste Senioren-Wohngemeinschaft – die “Gero-WG”

1. Spatenstich für die neue “Gero-WG”, Foto Eifelzeitung

Ambulant betreute Wohngemeinschaft für pflegebedürftige Senioren

Gerolstein. Wie kann bedürfnisgerechte Pflege und Betreuung bei wachsendem Bedarf und gleichzeitig sinkenden Pflegepotentialen (sowohl im Bereich der familiären ‚Laienpflege‘ als auch im Bereich der professionellen Pflege) organisiert und sichergestellt werden?  

Vor dem Hintergrund  dieser Fragestellung und den positiven Erfahrungen aus den bereits bestehenden Wohngemeinschaften in Kyllburg und Bitburg beschäftigt sich der Caritasverband Westeifel e. V. kontinuierlich mit der Weiterentwicklung der bisherigen Angebote. So auch mit dem Aufbau einer weiteren ambulant betreuten  Wohngemeinschaft für pflegebedürftige Senioren in der Stadt Gerolstein.

Die Wohngemeinschaft Gero-WG entsteht in einem Neubau in der Raderstraße. In unmittelbarer Nähe befindet sich das örtliche Schwimmbad, die Geschäftsstelle des Caritasverband Westeifel e.V., die Caritas-Sozialstation Gerolstein sowie das Mehrgenerationenhaus und die Verbandsgemeindeverwaltung. Auf einer Gesamtfläche von ca. 570 m² ist ein barrierefreies Wohnen möglich. Jeder Mieter verfügt über einen eigenen Wohn-Schlafraum mit seniorengerechtem Bad. Dieser Wohnraum kann vom Mieter nach eigenen Wünschen gestaltet und möbliert werden. Das gemeinschaftliche Leben findet im großzügig gestalteten Wohn- und Esszimmer mit offener Küche statt. Vermieter ist der Caritasverband Westeifel e.V.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften für ältere pflegebedürftige Menschen sind alternative und innovative Wohnformen, die zwischen der häuslichen Pflege und der vollstationären Pflege einzuordnen sind. Ziel hierbei ist es, den Menschen trotz Pflegebedarf ein Höchstmaß an individuellem und selbstbestimmtem Wohnen bei gleichzeitiger Versorgungssicherheit zu ermöglichen. Die hilfe- und pflegebedürftigen Menschen leben als Mieter in einer Wohnung zusammen, wobei jedem ein eigener Wohn-/Schlafbereich zur Verfügung steht und das Alltagsleben überwiegend in den gemeinschaftlich genutzten Räumen (Küche/Ess- und Wohnzimmer) stattfindet. Im Vordergrund stehen das „Wohnen“ und die Gestaltung eines „normalen“ Alltags. Hierbei unterstützen qualifizierte Präsenz-/Betreuungskräfte. Sie stellen die Betreuung entsprechend dem Bedarf der Mieter sicher und organisieren den Alltag und die Haushaltsführung in der Gemeinschaft. Die individuelle pflegerische Versorgung wird durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht. Diesen Dienst sowie den Dienstleister für die Betreuung und Hauswirtschaft wählen die Mieter der Wohngemeinschaft im Rahmen einer Mieterversammlung mehrheitlich selbst aus. Zur Sicherstellung der Versorgung in der Anlaufphase der Wohngemeinschaft erfolgt die Übernahme der vorbeschriebenen Leistungsbereiche durch die Caritas-Sozialstation Gerolstein.

Die Wohngemeinschaft ist über 24h mit einer Präsenzkraft besetzt. Am Vor- und Nachmittag unterstützt durch eine Pflegefachkraft des ambulanten Pflegedienstes; dazu zeitweise Auszubildende u. o. PraktikantInnen. Darüber hinaus ist eine leitende Koordinationskraft in der Wohngemeinschaft verantwortlich für allgemeine, organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten.

Die Bewohner/-innen der Wohngemeinschaft gestalten mit Unterstützung durch die Betreuungskräfte den Alltag und bestimmen den Tagesablauf. An Aktivitäten sind bspw. gemeinsames Einkaufen, Kochen, Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen sowie gemeinsame Ausflüge vorgesehen. Hierbei können sich die Bewohner/-innen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Wünsche aktiv beteiligen. Ein wesentliches Merkmal der Wohngemeinschaft ist die Öffnung in das soziale Umfeld und die Anbindung an örtliche Gegebenheiten, so dass die Mieter/-innen am gesellschaftlichen Leben ihres Sozialraums teilhaben können. Unterstützt wird diese Teilhabe durch die Einbindung von Angehörigen und Ehrenamtlichen. Somit sind solche Wohngemeinschaften gemäß dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe Einrichtungen mit besonderer konzeptioneller Ausrichtung (§ 5 Abs.1). In der Wohngemeinschaft entstehen Kosten für Miete, 24 h Betreuung, Haushaltsführung und Verpflegung sowie für individuelle bedarfsbezogene Pflegeleistungen.

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Pflege- und Krankenversicherung, aus Eigenmitteln des Mieters und im Bedarfsfall aus ergänzenden Leistungen der Sozialhilfe.

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