Investitionsförderung für Kleinst- und Kleinunternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im ländlichen Raum

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz möchte im Rahmen des EULLE – „Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ für den ländlichen Raum in Rheinland-Pfalz kleine und Kleinstbetriebe auf dem Land wie Bäckereien oder Metzgereien, die zur regionalen Versorgung beitragen, gezielt mit einer Investitionsförderung stärken. Ein Bezug zu regionalen Produkten ist wünschenswert, jedoch nicht Fördervoraussetzung!

Förderempfänger:

Kleinst- und Kleinunternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse in der ersten oder zweiten Verarbeitungsstufe verarbeiten und/oder vermarkten. Gemeint sind Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme bis zu 10 Mio. EUR. Reine Gastronomiebetriebe sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

Förderziele:

Stärkung der Entwicklungsperspektiven für Klein- und Kleinstunternehmen im ländlichen Raum sowie Sicherung von Beschäftigungs- und Versorgungsmöglichkeiten im Bereich von Rheinland-Pfalz (Ausnahme: Städte über 60.000 Einwohner).

Mindestinvestitionsvolumen:

20.000 EUR förderfähige Investitionskosten

Fördersatz:

regulär 30 Prozent; wenn Ausgangsprodukt regionales Qualitätserzeugnis: 40 Prozent.

Förderhöchstbetrag:

200.000 EUR. Die im laufenden und den beiden vorangegangenen Steuerjahren gewährten De-minimis-Beihilfen werden auf den Betrag angerechnet.

Fördergegenstand:

Investitionen der ersten und zweiten Verarbeitungsstufe, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen dienen. Förderfähig sind auch allgemeine Aufwendungen für Ingenieurleistungen, Baugenehmigungen und Vorplanungen, als Teil der Investition.

Fördervoraussetzung:

Betriebskonzept, Beschreibung des Vorhabens, Investitionskonzept/Plan. Investition führt zur Schonung von Ressourcen und Verbesserung von Umwelt-, Natur-, Verbraucher- oder Tierschutz.
Fristen:

Antragsbewilligung bis Dezember 2022; Antrag Abschlusszahlung bis zum 30.06.2023.

Kontakt:

Für eine Beratung:

Handwerkskammer in Koblenz

Friedrich-Ebert-Ring 33

56068 Koblenz

Telefon 0261 398-0

Telefax 0261 398-398

E-Mail: hwk@hwk-koblenz.de

 

Bei Fragen zum Aufbau einer Wertschöpfungskette:
Bioland e.V.

Geschäftsstelle Rheinland-Pfalz/Saarland

Kaiserstraße 18

55116 Mainz

Telefon 06131 23979-41

Fax 06131 23979-49

E-Mail: info-rps@bioland.de

 

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Beratungsteam Einkommensalternativen

Burgenlandstraße 7

55543 Bad Kreuznach

Telefon 0671 793-0

Telefax 0671 793-17155

E-Mail: Beratung@lwk-rlp.de

 

Bei Fragen zum Förderverfahren:

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel

Görresstraße 10

54470 Bernkastel-Kues

Telefon 06531 956 187

E-Mail: michael.hoffmann@dlr.rlp.de

Homepage: dlr-mosel@dlr.rlp.de

 

Beschreibung der Fördermaßnahme und Antragsformular:

www.dlr-mosel.rlp.de und www.eler-eulle.rlp.de

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