Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz möchte im Rahmen des EULLE – „Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ für den ländlichen Raum in Rheinland-Pfalz kleine und Kleinstbetriebe auf dem Land wie Bäckereien oder Metzgereien, die zur regionalen Versorgung beitragen, gezielt mit einer Investitionsförderung stärken. Ein Bezug zu regionalen Produkten ist wünschenswert, jedoch nicht Fördervoraussetzung!
Förderempfänger:
Kleinst- und Kleinunternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse in der ersten oder zweiten Verarbeitungsstufe verarbeiten und/oder vermarkten. Gemeint sind Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme bis zu 10 Mio. EUR. Reine Gastronomiebetriebe sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Förderziele:
Stärkung der Entwicklungsperspektiven für Klein- und Kleinstunternehmen im ländlichen Raum sowie Sicherung von Beschäftigungs- und Versorgungsmöglichkeiten im Bereich von Rheinland-Pfalz (Ausnahme: Städte über 60.000 Einwohner).
Mindestinvestitionsvolumen:
20.000 EUR förderfähige Investitionskosten
Fördersatz:
regulär 30 Prozent; wenn Ausgangsprodukt regionales Qualitätserzeugnis: 40 Prozent.
Förderhöchstbetrag:
200.000 EUR. Die im laufenden und den beiden vorangegangenen Steuerjahren gewährten De-minimis-Beihilfen werden auf den Betrag angerechnet.
Fördergegenstand:
Investitionen der ersten und zweiten Verarbeitungsstufe, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen dienen. Förderfähig sind auch allgemeine Aufwendungen für Ingenieurleistungen, Baugenehmigungen und Vorplanungen, als Teil der Investition.
Fördervoraussetzung:
Betriebskonzept, Beschreibung des Vorhabens, Investitionskonzept/Plan. Investition führt zur Schonung von Ressourcen und Verbesserung von Umwelt-, Natur-, Verbraucher- oder Tierschutz.
Fristen:
Antragsbewilligung bis Dezember 2022; Antrag Abschlusszahlung bis zum 30.06.2023.
Kontakt:
Für eine Beratung:
Handwerkskammer in Koblenz
Friedrich-Ebert-Ring 33
56068 Koblenz
Telefon 0261 398-0
Telefax 0261 398-398
E-Mail: hwk@hwk-koblenz.de
Bei Fragen zum Aufbau einer Wertschöpfungskette:
Bioland e.V.
Geschäftsstelle Rheinland-Pfalz/Saarland
Kaiserstraße 18
55116 Mainz
Telefon 06131 23979-41
Fax 06131 23979-49
E-Mail: info-rps@bioland.de
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Beratungsteam Einkommensalternativen
Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Telefon 0671 793-0
Telefax 0671 793-17155
E-Mail: Beratung@lwk-rlp.de
Bei Fragen zum Förderverfahren:
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel
Görresstraße 10
54470 Bernkastel-Kues
Telefon 06531 956 187
E-Mail: michael.hoffmann@dlr.rlp.de
Homepage: dlr-mosel@dlr.rlp.de
Beschreibung der Fördermaßnahme und Antragsformular:
www.dlr-mosel.rlp.de und www.eler-eulle.rlp.de