Jahresbericht des Landesrechnungshofes von Rheinland-Pfalz 2020

Sachgerechte Balance zwischen Konsolidierung, Investitionen und Schuldenabbau finden

„Ein hohes Steueraufkommen und das historisch niedrige Zinsniveau trugen wesentlich dazu bei, dass der Landeshaushalt seit vier Jahren mit Finanzierungsüberschüssen abschließt. Im Jahr 2018 belief sich der Überschuss auf 867 Mio. € und 2019 nach dem kürzlich vorgelegten vorläufigen Rechnungsergebnis sogar auf 1.258 Mio. €. Bei diesen Abschlussergebnissen sollte jedoch“, wie Rechnungshofpräsident Jörg Berres bei der Vorstellung des Jahresberichts 2020 ausführte, „nicht außer Acht bleiben, dass die Pro-Kopf-Verschuldung und die Zinsbelastung des Landes im Vergleich der Flächenländer weiterhin überdurchschnittlich hoch sind, während der Anteil der Investitionsausgaben an den Gesamtausgaben erheblich unter dem Durchschnittswert liegt. Darüber hinaus können die mittlerweile auf fast 1,9 Mrd. € gestiegenen Ausgabereste künftige Haushaltsjahre zusätzlich belasten, wenn hieraus Mehrausgaben gegenüber den Planungen geleistet werden.“

Für das Haushaltsjahr 2018, für das die Landesregierung Entlastung beantragt hat, sind folgende Rechnungsergebnisse und Kennziffern hervorzuheben:

– Die laufende Rechnung, die den konsumtiven Teil des Haushalts abbildet, wies einen Überschuss von 1.387 Mio. € aus. Die Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 63 Mio. € war darauf zurückzuführen, dass die laufenden Ausgaben nahezu konstant blieben und die laufenden Einnahmen, insbesondere die Zuweisungen und Zuschüsse, um 0,4 % stiegen.

– Die in den vergangenen Jahren rückläufigen Investitionsausgaben des Kernhaushalts verringerten sich weiter auf 844 Mio. €. Ihr Anteil an den Gesamtausgaben betrug lediglich 5,1 %. Selbst bei Hinzurechnung der eigenfinanzierten Investitionen der Landesbetriebe von 220 Mio. € lag Rheinland-Pfalz mit einer Investitionsquote von 6,5 % um 3,3 Prozentpunkte unter dem Durchschnittswert der anderen Flächenländer (ohne Schleswig-Holstein).

– Aufgrund des oben genannten Finanzierungsüberschusses konnten der Haushaltssicherungsrücklage außerplanmäßig 700 Mio. € zugeführt werden. Diese Rücklage dient zur Absicherung der Zahlungen nach dem Landesfinanzausgleichsgesetz, zur Vermeidung von Nettokreditaufnahmen und zur Schuldentilgung.

Die Gesamtverschuldung wurde um 201 Mio. € verringert. Davon entfielen per saldo 168 Mio. € auf die Tilgung von Schulden am Kreditmarkt und 33 Mio. € auf die Tilgung bei Gebietskörperschaften. Hierdurch reduzierte sich der Schuldenstand des Landes auf 32,2 Mrd. €.

– Die Pro-Kopf-Verschuldung überstieg mit 7.490 € den Durchschnitt der anderen Flächenländer (5.341 €) um 40,2 %.

– Die Zinsausgaben lagen mit 142 € je Einwohner um mehr als 19 % über dem Durchschnittswert der anderen Flächenländer.

– Nach Bereinigung des Finanzierungsüberschusses um konjunkturelle Einflüsse, finanzielle Transaktionen und Konzernbestandteile verblieb ein struktureller Überschuss von 361 Mio. €. Mithin wurde die Vorgabe der neuen Schuldenregel, den Haushalt ohne strukturelle Neuverschuldung auszugleichen, bereits vor dem „Ziel-Jahr“ 2020 erreicht.

Nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis wurde 2019 in der laufenden Rechnung ein Überschuss von mehr als 1,9 Mrd. € erzielt. Dieser reichte zusammen mit weiteren Einnahmen aus, die auf 1 Mrd. € gestiegenen Investitionsausgaben des Kernhaushalts zu decken und per saldo Kreditmarktschulden von 859 Mio. € zu tilgen. Die Gesamtverschuldung wurde auf weniger als 31,3 Mrd. € abgebaut und die Haushaltssicherungsrücklage um 350 Mio. € – davon 250 Mio. € über den Planansatz hinaus – aufgestockt.

Präsident Berres: „Der Rechnungshof begrüßt es, dass ein erheblicher Teil der in den vergangenen vier Jahren erzielten Finanzierungsüberschüsse zur Tilgung von Schulden eingesetzt wurde. Gleiches gilt für die Bemühungen des Landes, die Investitionstätigkeit zu stärken. So sollen die Investitionsausgaben allein des Kernhaushalts bis 2023 auf mehr als 1,4 Mrd. € steigen. Wie der Rechnungshof in seiner beratenden Äußerung von 2015 zu dem seinerzeitigen Investitionsbedarf von nahezu 970 Mio. € zur Erhaltung des Landesstraßennetzes festgestellt hatte, steht das Land vor der Herausforderung, einen weiteren Verzehr des notwendigen Infrastrukturvermögens zu vermeiden. Da aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass das allgemeine Zinsniveau und damit auch der Schuldendienst wieder steigen, sollten auch im Hinblick auf die Belastungen künftiger Generationen Möglichkeiten zur Verstärkung des Schuldenabbaus genutzt werden. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der für die Jahre 2020 bis 2023 gegenüber der Planung erwarteten Steuermindereinnahmen ist eine sachgerechte Balance zwischen Konsolidierung, Investitionen und Schuldenreduktion notwendig.“

„Zur weiteren Haushaltskonsolidierung sollten“, wie Präsident Berres anfügte, „die in dem vorgelegten Jahresbericht aufgezeigten Möglichkeiten zur Ausschöpfung von Einnahmequellen, zur Vermeidung von Ausgaben und zur Einsparung entbehrlicher Stellen genutzt werden. Darüber hinaus können die Feststellungen des Rechnungshofs zu einer Optimierung von Förderverfahren beitragen.“

 

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