Kindergeld gibt es auch noch nach dem Abitur

Viele Jugendliche haben kürzlich mit der Abiturprüfung ihre Schulzeit beendet. Oft sind die Eltern verunsichert wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich mein Kind eventuell sogar arbeitslos melden bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit klärt auf: eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig. Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn zum Beispiel der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung oder Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulzeit beginnt. Aber auch wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger gestaltet, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Dies gilt beispielsweise, wenn sich auf Grund der aktuellen Situation, der Ausbildungs- oder Studienbeginn verschieben sollte oder ein Auslandsprojekt erst später angetreten werden kann. In solchen Fällen genügt eine schriftliche Erklärung über die Pläne des Kindes (per Post an Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland, 55149 Mainz) oder eine Mitteilung über das Online-Kontaktformular unter www.familienkasse.de.

Selbstverständlich können Eltern sich auch telefonisch informieren:
Die Familienkasse ist montags bis freitags unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 5555 30 erreichbar.

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