Landesrechnungshof legt Kommunalbericht 2019 vor

Landesrechnungshof legt Kommunalbericht 2019 vor-

Die rheinland-pfälzischen Kommunen konnten das Jahr 2018 mit dem dritten Kassenplus seit 1990 abschließen. Die mit dem Kommunalbericht 2019 vorgelegte Analyse der Finanzlage zeigt jedoch die Herausforderungen, vor denen die Gemeinden und Gemeindeverbände nach wie vor stehen. Darüber hinaus befasst sich der Bericht u. a. mit der Förderung von Integrationshilfen an Schulen und der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von kommunalen Waldbestattungen.

Die Kassen der rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbände schlossen 2018 mit einem Überschuss von 441 Mio. € ab. Dieser Kassenüberschuss ist erst der dritte seit 1990. Er lag 10 Mio. € über dem des Vorjahres.

Hinter diesem positiven Saldo verbergen sich allerdings auch 959 kommunale Gebietskörperschaften – und damit fast 40 % aller Kommunen des Landes -, die mit einem Minus abgeschlossen haben. Die Zahl der defizitär wirtschaftenden Kommunen und deren Deckungslücke haben sich im Vorjahresvergleich sogar vergrößert. “Der Überschuss in der Gesamtbetrachtung lässt also nur begrenzt Rückschlüsse auf die Finanzlage zu”, bemerkte Rechnungshofpräsident Jörg Berres.

Wie bereits im Vorjahr war die insgesamt gute Kassenlage 2018 vor allem durch hohe Einnahmen bedingt. Mit 15,1 Mrd. € übertrafen diese den Vorjahreswert um 669 Mio. € (+ 4,6 %). Von dem Zuwachs entfielen 350 Mio. € auf Steuermehreinnahmen und 135 Mio. € auf höhere Schlüsselzuweisungen vom Land.

Ähnlich stark wie die Einnahmen legten die Ausgaben zu. Diese wuchsen um 659 Mio. € auf insgesamt 14,7 Mrd. € an (+ 4,7 %). Der zuletzt größte kommunale Ausgabenblock, die Sozialausgaben, stagnierte 2018 wie auch schon im Vorjahr. Die konjunkturabhängigen Sozialausgaben sanken aufgrund der guten Wirtschaftslage, und auch die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz waren rückläufig. Mit insgesamt 3.153 Mio. € lagen die Sozialausgaben noch knapp über den Personalausgaben (3.146 Mio. €). Diese nahmen im Vorjahresvergleich um 151 Mio. € zu (+ 5 %).

Die kommunalen Investitionen erhöhten sich 2018 gegenüber dem Vorjahr um 8 % auf 1.151 Mio. €. Erstmals seit sieben Jahren lagen sie damit wieder über dem Durchschnittsniveau seit 1990. Berücksichtigt man jedoch die Preissteigerung, ist die kommunale Investitionstätigkeit in Rheinland-Pfalz heute deutlich geringer als vor dreißig Jahren. Der Rechnungshof hat bereits in früheren Berichten u. a. auf einen Investitionsstau bei kommunalen Straßen und Brücken hingewiesen. Insofern entsteht aus dem Unterlassen notwendiger baulicher Unterhaltungen und Investitionen eine Schuldenfalle für zukünftige Haushalte.

Die Entwicklung der Personalausstattung wird seit Jahren stark von den kommunalen Kindertageseinrichtungen beeinflusst. Deren Personalbestand hat sich seit 2008 um 71 % erhöht. Die übrige Kernverwaltung verzeichnete demgegenüber ein Plus von 8 %.

Eine Straffung der in Rheinland-Pfalz sehr kleinteiligen Verwaltungsstrukturen kann zu Verbesserungen bei den Personalausgaben führen. Das zeigen Vergleiche, wonach die kommunalen Pro-Kopf-Personalausgaben mit zunehmender Einwohnerzahl sinken. Bei den Landkreisen ergäben sich beispielsweise rechnerische Einsparpotenziale von 59 Mio. € jährlich, wenn alle Landkreise wenigstens 150.000 Einwohner hätten. In dieselbe Richtung weist auch die Betrachtung der Personalausstattung für Aufgaben der inneren Verwaltung. Sie war 2017 in rheinland-pfälzischen Gemeinden mit 3,6 Vollzeitäquivalenten je 1.000 Einwohner höher als in den meisten anderen Flächenländern (Länderdurchschnitt ohne Rheinland-Pfalz: 3,1). Eine dem Durchschnitt entsprechende Personalausstattung hätte rechnerisch zur Einsparung von Personalausgaben in Höhe von 33 Mio. € jährlich bei den kreisfreien Städten und von 105 Mio. € bei den kreisangehörigen Gemeinden und Verbandsgemeinden geführt. “Die Vergleichswerte lassen erkennen, dass eine umfassende Gebietsreform zu bedeutsamen Haushaltsverbesserungen beitragen kann”, erläuterte Berres.

Die Gesamtverschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen sank 2018 um 216 Mio. € auf 12,1 Mrd. €. Pro Kopf waren die Gemeinden und Gemeindeverbände mit 2.946 € mehr als doppelt so hoch verschuldet wie der Durchschnitt der anderen Flächenländer (1.431 €). Bei kreisfreien Städten sowie den kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbänden wies Rheinland-Pfalz im Ländervergleich die höchsten Schulden je Einwohner auf.

Von den zehn kreisfreien Städten in Deutschland mit den höchsten Schulden je Einwohner lagen 2017 fünf in Rheinland-Pfalz. Das Ranking für den Landkreisbereich (Landkreise einschließlich ihrer Gemeinden) sieht ähnlich aus, hier kamen vier der “Top Ten” aus Rheinland-Pfalz. In Anbetracht der hohen Verschuldung stellen mögliche Erhöhungen des Zinsniveaus ein erhebliches Risiko für die kommunalen Haushalte dar.

Die Verschuldung aus Liquiditätskrediten ist gegenüber dem Vorjahr um 245 Mio. € auf 6,1 Mrd. € gesunken. Mit 1.299 € je Einwohner entsprach sie aber immer noch dem 3,2-fachen des Flächenländerdurchschnitts. Nach wie vor werden Liquiditätskredite unter Verstoß gegen geltendes Recht zur dauerhaften Finanzierung von Haushaltsdefiziten genutzt, eine Praxis, die aus Sicht des Rechnungshofs für die Zukunft beendet werden sollte.

Für den weiteren Abbau der Liquiditätskreditverschuldung sind strukturelle Verbesserungen der Einnahmen und die konsequente Überprüfung der Ausgaben erforderlich. Die Anforderungen sind hoch, wie eine Modellrechnung zeigt: Die Kassenüberschüsse der kreisfreien Städte im Jahr 2018 (40,9 Mio. €) würden sich nach Abzug einer Tilgungsleistung zur Rückführung der Schulden über 30 Jahre in erhebliche Defizite (- 116 Mio. €) verwandeln.

Das Land sollte daher die Kommunen bei der Konsolidierung ihrer Haushalte weiter unterstützen. Gleichzeitig sollten die Kommunen bei unausgeglichenen Haushalten, wie bis zum Jahr 2005 rechtlich vorgesehen, Maßnahmen zum gesetzlichen Haushaltsausgleich aufzeigen, die von der Kommunalaufsicht genehmigt werden müssen. Insbesondere sollten die Gemeinden ihre eigenen Handlungsspielräume konsequent nutzen. Beispielsweise sind die Realsteuerhebesätze rheinland-pfälzischer Kommunen weiterhin unterdurchschnittlich. So lagen die Durchschnittshebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer der kreisfreien Städte im Ländervergleich zuletzt jeweils an letzter Stelle.

“Diese Einnahmepotenziale sollten genutzt werden, um die Finanzlage der Kommunen zu verbessern”, betonte Berres. In der Folge könnte das Land seine Zuweisungen überprüfen und verstärkt zur Unterstützung besonders finanz- und strukturschwacher Kommunen einsetzen. Kreisfreie Städte und Landkreise haben seit 2014, unabhängig von ihrer Finanzkraft, überdurchschnittlich von den Zuweisungen des Landes profitiert.

Gleichzeitig sollten Ausgaben begrenzt werden. Hierfür müssen die Kommunen ihre Aufgaben wirtschaftlich vollziehen. Beispiele dafür, dass dies nicht immer geschieht, liefert der Kommunalbericht 2019. Darüber hinaus ist der von den Kommunen frei gestaltbare Aufgabenbestand auf den Prüfstand zu stellen. Dies ist umso wichtiger, als die Verbesserung der Finanzlage in den letzten Jahren von hohen Einnahmen getragen wurde. Bei einer ungünstigeren konjunkturellen Entwicklung drohen diese geringer auszufallen – die positiven Salden wären möglicherweise schon wieder Geschichte.

Für besonders hoch verschuldete Kommunen empfiehlt der Rechnungshof darüber hinaus den Abschluss von Konsolidierungsvereinbarungen mit dem Land. Diese sollen den Kommunen dabei helfen, ausgeglichene Haushalte aufzustellen und spürbar Schulden abzubauen.

 

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