Landgericht Trier verurteilt Mann wegen brutalem Mordversuch zu 10 Jahre Gefängnis

Trier. Das 1. Schwurgericht des Landgerichts Trier hat am 18.02.2020 das Urteil gegen den Angeklagte verkündet, der versucht hatte seine Freundin zu ermordet. Dem Angeklagten wurde von der Staatsanwaltschaft Trier zur Last gelegt, am 15.11.2018 in Taben-Rodt versucht zu haben, eine Frau zu ermorden (in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und einem vorsätzlichen Eingriff in den Straßenverkehr). Der Angeklagte soll mit seinem Tatopfer über mehrere Jahre eine Liebesbeziehung gehabt haben, sei von ihr aber rund fünf Monate vor der Tat verlassen worden. Am Tattag soll der Angeklagte das Tatopfer in den Morgenstunden an deren Arbeitsplatz abgepasst und dort in Tötungsabsicht mit seinem PKW bei hoher Geschwindigkeit angefahren haben. Das Tatopfer sei hierdurch schwer, aber nicht lebensbedrohlich verletzt worden.

Der Angeklagte wird wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie vorsätzlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zur Herbeiführung eines Unglücksfalles zu einer Freiheitsstrafe von 10 (zehn) Jahren verurteilt. Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen und sein Führerschein eingezogen. Vor Ablauf von 5 Jahren darf ihm keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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