Landkreis Vulkaneifel lockert mit neuer Allgemeinverfügung etwas die Corona-Maßnahmen ab 08. April 2021

Mit dem Ablauf des 07. April 2021 tritt die Allgemeinverfügung vom 29. März 2021 (sog. „Notbremse“) außer Kraft. Seit Donnerstag, 08.April 2021, 0:00 Uhr, gilt eine neue Allgemeinverfügung.

Im Hinblick auf die zeitliche Geltung der aktuellen 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVO), gilt diese neue Allgemeinverfügung bis zum Ablauf des 11. April 2021.

Die bis einschließlich 11. April 2021 geltenden Regelungen im Überblick:

Einzelhandel:
Termin-Shopping richtet sich nach der Verkaufsfläche: Gewerbliche Einrichtungen, wie insbesondere Geschäfte, sind grundsätzlich für den Kundenverkehr geschlossen. Sie dürfen nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden. Dabei ist die Kundenzahl beschränkt: Pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche darf nur einer Kundin oder einem Kunden zeitgleich Zutritt zu der Einrichtung gewährt werden (sog. Terminshopping). Bei den Einzelterminen müssen medizinische Masken oder FFP-2-Masken getragen werden. Es besteht eine Verpflichtung zur Erfassung der Kontaktdaten.

Weiterhin geöffnet bleiben:

  • Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien und Babyfachmärkte
  • Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser
  • Tankstellen
  • Banken und Sparkassen, Poststellen
  • Reinigungen, Waschsalons
  • Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen
  • Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte
  • Großhandel
  • Blumenfachgeschäfte
  • Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte

Das Abstandsgebot (1,50 m), die Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmasken, KN95/N95 oder FFP2) sowie die Personenbegrenzung hinsichtlich der Verkaufsfläche sind selbstverständlich einzuhalten. Abhol-, Liefer- und Bringdienste nach vorheriger Bestellung bleiben weiterhin zulässig.

Kontaktbeschränkungen
Für Kontaktbeschränkungen gilt nun: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nun mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgerechnet.

Sport
Sport ist im Freien ist wieder mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig: Beim Sport gilt das Abstandsgebot. Kontaktfreies Training im Amateur- und Freizeitsport ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren und einer Trainerin oder einem Trainer im Außenbereich zulässig. Auch dabei gilt das Abstandsgebot.

Freizeit
Der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur bleibt weiterhin untersagt.

Gastronomie

Gastronomen dürfen ihre Außenbereiche unter strengen Hygieneauflagen für Gäste öffnen. Die gastronomischen Abhol-, Liefer- und Bringdienste sind nach vorheriger Bestellung weiterhin erlaubt.

Körpernahe Dienstleistungen

Bestimmte körpernahe Dienstleistungen wie z.B. Kosmetik-, Tattoo- und Piercingstudios sind wieder erlaubt.

Erlaubt sind auch nach wie vor, Dienstleistungen, die hygienischen und medizinischen Gründen dienen, wie solche von Optikern, Hörgeräteakustikern, Frisören, Physio-, Ergo-, und Logotherapien oder der Fußpflege.

Für alle körpernahen Dienstleistungen gelten Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmasken, KN95/N95 oder FFP2) und Kontakterfassungspflicht.

Lob an die Bevölkerung

Landrätin Julia Gieseking begrüßt den Umstand, dass die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Vulkaneifel momentan unter der 100er-Inzidenz-Marke liege. In diesem Zuge bedankt sie sich bei der Kreisbevölkerung, die sich auch an Ostern vorbildlich an die Maßnahmen gehalten habe. Zur Wahrung der Stabilität, sei es jedoch weiterhin nötig die gültigen Kontaktbeschränkungen, Abstandsregeln und die Hygienepflichten einzuhalten.

 

Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 08. April 2021, 0:00 Uhr bis zum 11. April 2021, 23:59 Uhr.

 

Die Regelungen stehen unter dem Vorbehalt neuer Vorgaben der Landesregierung.

 

Der Wortlaut der Allgemeinverfügung vom 07. April 2021 ist auf der Internetseite des Landkreises Vulkaneifel unter www.vulkaneifel.de, einsehbar.

 

 

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