Bitburg. Die Eheleute Petra Streit und Dr. Joachim Streit haben als Privatpersonen Widerspruch gegen die für den Eifelkreis Bitburg-Prüm erteilten Ausgangsbeschränkungen eingelegt und das Verwaltungsgericht Trier angerufen.
Lesen Sie hierzu den “Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5VwGO”: Schriftverkehr
Zur ergänzenden Argumentation wurden von den Eheleuten Streit folgende Beweggründe genannt:
– Maskenpflicht oder Kontaktsperren oder -verbote ab 21 Uhr wären mildere Mittel gegenüber einer Ausgangssperre.
– Mit der Ausgangssperre ab 21 Uhr erhöht man den „Einkaufsdruck“ vorher und erwirkt ein erhöhtes Besucheraufkommen in den Gesch äften.
– Eine Ausgangssperre verhindert keine illegalen Partys.
– Eine Ausgangssperre führt bei Treffen zu Übernachtungen bei Freunden, um der Sperre zu entgehen; dies erhöht das Infektionsrisiko.
– Eine Ausgangssperre für drei Tage 9.-11.4, so die aktuelle Allgemeinverfügung, ist nutzlos.
– Der 7-Tage-Inzidenzwert lag am 8.4. bei 89,8.
– Das Infektionsgeschehen alleine in der Stadt Speicher mit 32 Infizierten führte kurzfristig zu einem hohen Anstieg der Infektionszahlen.
– Der Eifelkreis Bitburg-Prüm ist einer der am dünnsten besiedelte Kreise in Deutschland und der am dünnsten besiedelte in RLP. Die in der MPK getroffene Vereinbarung der möglichen Ausgangssperre ab einer 3-Tages-Inzidenz von 100 mag für Städte mit einer Einwohnerdichte von 1000 Ew/Quadratkilometer Wirkung haben, aber nicht beim Eifelkreis mit 61 Ew/qkm In 51 der 234 Gemeinden des Eifelkreis gab es bisher noch keinen Coronafall.
– Bei abendlichem Sport im Freien trifft man auf sehr wenige Menschen; tagsüber beim Joggen schon.