Landrat wehrt sich als Privatperson gegen angeordnete „Nächtliche Ausgangsbeschränkung“ der Landesregierung

Eheleute Petra und Dr. Joachim Streit

Bitburg. Die Eheleute Petra Streit und Dr. Joachim Streit haben als Privatpersonen Widerspruch gegen die für den Eifelkreis Bitburg-Prüm erteilten Ausgangsbeschränkungen eingelegt und das Verwaltungsgericht Trier angerufen.

Lesen Sie hierzu den “Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5VwGO”: Schriftverkehr

Zur ergänzenden Argumentation wurden von den Eheleuten Streit folgende Beweggründe genannt:

– Maskenpflicht oder Kontaktsperren oder -verbote ab 21 Uhr wären mildere Mittel gegenüber einer Ausgangssperre.

– Mit der Ausgangssperre ab 21 Uhr erhöht man den „Einkaufsdruck“ vorher und erwirkt ein erhöhtes Besucheraufkommen in den Gesch äften.

– Eine Ausgangssperre verhindert keine illegalen Partys.

– Eine Ausgangssperre führt bei Treffen zu Übernachtungen bei Freunden, um der Sperre zu entgehen; dies erhöht das Infektionsrisiko.

– Eine Ausgangssperre für drei Tage 9.-11.4, so die aktuelle Allgemeinverfügung, ist nutzlos.

– Der 7-Tage-Inzidenzwert lag am 8.4. bei 89,8.

– Das Infektionsgeschehen alleine in der Stadt Speicher mit 32 Infizierten führte kurzfristig zu einem hohen Anstieg der Infektionszahlen.

– Der Eifelkreis Bitburg-Prüm ist einer der am dünnsten besiedelte Kreise in Deutschland und der am dünnsten besiedelte in RLP. Die in der MPK getroffene Vereinbarung der möglichen Ausgangssperre ab einer 3-Tages-Inzidenz von 100 mag für Städte mit einer Einwohnerdichte von 1000 Ew/Quadratkilometer Wirkung haben, aber nicht beim Eifelkreis mit 61 Ew/qkm In 51 der 234 Gemeinden des Eifelkreis gab es bisher noch keinen Coronafall.

– Bei abendlichem Sport im Freien trifft man auf sehr wenige Menschen; tagsüber beim Joggen schon.

 

 

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