Lebensmittelgeschäfte dürfen ab sofort auch sonntags öffnen !

ADD setzt wegen des Coronavirus das Sonntagsöffnungsverbot aus

Ausnahmegenehmigung der ADD zu § 12 Ladenöffnungsgesetz (LadöffnG) erlassen

Die Verkaufssstellen im Land Rheinland-Pfalz für die Abgabe von Lebensmitteln, Getränken, Sanitätsbedarf, Drogerieartikeln, Bau-/Gartenbedarf, Zeitungen und Tierbedarf dürfen unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs an allen Sonn- und Feiertagen bis einschließlich 19.04.2020 in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr für den Verkauf von Waren geöffnet sein.

Der Präsident der ADD, Thomas Linnertz, begründet die Entscheidung seiner Behörde damit, dass ein dringendes öffentliches Interesse an einem erhöhten Versorgungsbedürfnis an Bedarfsgütern bestehe, dass zum akutellen Zeitpunkt nicht in der notwendigen Form gestillt werden kann. Um mit möglichst wenig Menschen in Kontakt zu treten, ist eine Ausweitung der Öffnungszeiten auch an Sonn- und Feiertagen dringend geboten.

Die vollständige Ausnahmegenehmigung auf Grundlage des § 12 Ladenöffnungsgesetz (LadöffG) der ADD auf www.vulkaneifel.de/corona.

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