Leserbrief: Entscheidung für die Biotonne ist längst gefallen !

Bürgerbegehren zulässig? Bürgerbegehren unzulässig? Jetzt Bürgerbefragung durch den Landrat? Das ist eigentlich völlig unerheblich, nicht mehr relevant.

Der Landrat möchte nun anstatt eines laut Landeskreisordnung § 11 e vorgesehenen Bürgerentscheids eine Bürgerbefragung durchführen. Bei dieser Bürgerbefragung fordert er ein Quotum von 51%, das wären über 25.000 Stimmen von ca. 50.000 Wahlberechtigten. Beim Bürgerentscheid wären 15% Zustimmung gefordert, also nur 7.500 Stimmen. Das Bürgerbegehren hatte bereits eine Zustimmung von 22%, entsprechend über 11.000 Stimmen/Unterschriften, erreicht. Das macht einen Bürgerentscheid oder Bürgerbefragung daher vollkommen überflüssig.

Auf Grund dieser Fakten, fordert “Mehr Bürgerwille” ja auch eine direkte Umsetzung des Bürgerbegehrens, dort wurde inhaltlich gefordert, dass die Biotonne erhalten bleibt. Das würde den Bürger/innen auch die vom Landrat bezifferten Kosten seiner Bürgerbefragung in Höhe bis zu 50.000 Euro ersparen, das wäre reine Verschwendung von Steuergeldern.

Alles natürlich unter Vorbehalt der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Diese soll ja am 16.03.2020 stattfinden. Ich halte es aber für äußerst bedenklich das der Landrat ohne vorherige Überprüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens da schon Fakten geschaffen hat, die mir rechtlich doch sehr bedenklich erscheinen. Werde auch das Oberverwaltungsgericht und das Justizministerium noch dazu befragen, ob es einen gesetzlichen Rahmen einer Bürgerbefragung und ein gesetzlich vorgeschriebenes Quorum von 51% gibt, das einen Bürgerentscheid mit einem Quorum von 15% ersetzen darf.

Das Ganze zielt meiner Meinung nach darauf ab, das Bürgerbegehren zu unterlaufen. Man hofft wohl, dass 51% Zustimmung der Bürger/innen an der Wahlurne zu gunsten der Biotonne, nicht erreicht werden können, da ja vorgeblich 57% der Bevölkerung Eigenkompostierer sind und vorher keine Biotonne hatten. Man hofft, dass diese Bürger/innen vielleicht nicht zur Wahl gehen. Sollte das so aufgehen, würde die Biotonne ja nicht eingeführt werden, laut Aussage des Landrats, weil die 51% Zustimmung versagt wurde.

Die Minderheit von verbleibenden 43% der Bevölkerung, um nur die geht es aber eigentlich, weil sie vorher auch eine Biotonne hatten, werden somit ganz klar mit kranken, alten und Menschen mit Beeinträchtigung, benachteiligt.

Würde man davon ausgehen, dass auf den Unterschriftenlisten des Bürgerbegehrens “Rettet die Biotonne” nur diese Bürger/innen ihre Unterschrift geleistet hätten, wäre das ein Zustimmungswert von über 51%. Das in 14 Tagen während einer ungünstigen Zeit für ein Bürgerbegehren.

Da aber gerade nur diese 43% der Bevölkerung auch die Biotonne brauchen und sie deswegen auch zurück möchten, wäre auch hier konsequenter Weise das Quorum von 51% erfüllt. Es bedürfte keiner weiteren Befragung durch den Landrat in Form einer Bürgerbefragung mehr.

Dem würde auch der Einwand, es könne bei der Wiedereinführung der Biotonne, nur eine gesetzliche Biotonne geben, nicht entgegen stehen. Bei der gesetzlichen Biotonne müssen dann alle Verbraucher, auch Verbraucher die keine Biotonne benötigen, die Gebühren dafür entrichten. Das ist auch jetzt beim eingeführten, sehr umstrittenen Modell Trier Plus bereits der Fall.

Nichts des zu trotz, würde es aber auch für die 57% Eigenkompostierer einen Sinn ergeben zugunsten der Biotonne abzustimmen, sie hätten dann die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Biotonne bei der Kreisverwaltung einzureichen. Das ist beim Model Trier Plus der A.R.T. mit Biotüte und Biogut-Container leider, wenn wunderst, nicht möglich.

Ps.: Werden Landrat und Kreistag sich über diese 11.000 Stimmen/Unterschriften hinwegsetzen, sollte das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt werden? Wird man sich weiterhin politisch uneinsichtig zeigen und gegen den erklärten Bürgerwillen handeln, nur weil es dann formaljuristisch möglich wäre?

 

 

Karl Hüppeler, Esch

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen