Lewentz: Neue Sonderförderung für soziale Funktion von Dorfläden

Ab sofort können Betreiberinnen und Betreiber rheinland-pfälzischer Dorfläden eine Sonderförderung von bis zu 10.000 Euro für Maßnahmen der (Re-)Aktivierung der sozialen Funktion von Dorfläden während und nach der Corona-Pandemie beantragen. Damit wird die im Frühjahr 2020 vom Innenministerium eingerichtete Sonderförderung für Dorfläden mit neuem Schwerpunkt fortgesetzt.

„Dorfläden bieten mehr als die bloße Einkaufsmöglichkeit. Sie sind oft der lebendige Treffpunkt im Ort und wichtig für die Dorfgemeinschaft. Das möchten wir auch für die Zukunft erhalten“, so Innenminister Roger Lewentz. Durch die Schließung von gastronomischen Zusatzangeboten wie „Kaffeeecken“ sowie die Reduzierung persönlicher Kontakte sei die Funktion der Läden 2020 aber weitgehend auf den reinen Einkauf oder die Belieferung beschränkt worden. Für die Reaktivierung bisheriger sozialer Funktionen oder die Schaffung neuer Angebote stehen jetzt insgesamt 100.000 Euro für das Jahr 2021 bereit. Die Träger der Dorfläden, in der Regel Genossenschaften, wirtschaftliche Vereine oder private Betreiber, können die Mittel ab sofort beantragen.

Bereits im vergangenen Jahr waren kurzfristig über 60.000 Euro für die Einrichtung bzw. den Ausbau von Schutzmaßnahmen sowie Lieferdiensten an 50 Dorfläden ausgezahlt worden. Die Hilfe kam an und zahlreiche Dorfläden können so einen wichtigen Beitrag zur Versorgung während der Pandemie leisten.

Die Umsetzung erfolgt auch diesmal gemeinsam mit der Dorfladenberatung M.Punkt RLP. Die konkreten Förderbedingungen der neuen Sonderförderung sind abrufbar unter: https://mdi.rlp.de/de/unsere-themen/staedte-und-gemeinden/foerderung/kommunalentwicklung/dorfladen/

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