Mitarbeit in Impfzentren: Abrechnung über die KV RLP ab sofort möglich !

Mainz, 22. Dezember 2020 – Die Impfzentren in Rheinland-Pfalz sind startklar. Über 3.000 Ärztinnen, Ärzte und Medizinische Fachangestellte (MFA) haben sich bisher gemeldet, um die Impfungen durchzuführen. Sobald der Impfstoff geliefert wird, kann es losgehen. Abrechnen können die Ärztinnen und Ärzte ihre in den Impfzentren erbrachten Leistungen auf digitalem Weg über die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP), die dafür ein spezielles Webportal erstellt hat.

Zum Abrechnen online registrieren

Die Ärztinnen und Ärzte rechnen ihre sowie die von ihren MFA in den Impfzentren oder mobilen Impfteams erbrachten Leistungen monatlich mit der KV RLP ab. Dazu müssen sie sich zunächst auf der Website www.impfung-rlp.de registrieren und erhalten dann die Zugangsdaten zu einem Portal, über das sie die Leistungen übermitteln können. Eine Verwendung der Daten aus der Landesfreiwilligendatenbank für die Abrechnung ist nicht möglich – diese dienen lediglich den Impfkoordinierenden zur Einteilung der Schichtpläne in den Impfzentren und mobilen Impfteams.

Dieses Vorgehen für die Abrechnung gilt nicht nur für die Mitglieder der KV RLP, also für die rheinland-pfälzischen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, sondern auch für im Krankenhaus und privatärztlich tätige Medizinerinnen und Mediziner sowie Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand, die sich beim Land für die Mitarbeit in den Impfzentren registriert haben. Die Auszahlung der abgerechneten Leistungen erfolgt, sobald der KV RLP die Mittel des Landes zur Verfügung gestellt werden.

Registrierung für Mitarbeit weiterhin möglich

Die Registrierung für eine Mitarbeit bei der Impfung gegen das Coronavirus ist für interessierte Ärztinnen und Ärzte sowie für deren medizinisches Fachpersonal weiterhin über die Datenbank des Landes möglich. Wichtig dabei ist, dass der Eintrag für eine komplette Schicht erfolgt. Nähere Informationen zur Mitarbeit in den Impfzentren sind auf der Website der KV RLP unter www.kv-rlp.de/690388 zu finden.

Die KV RLP appelliert an die Ärzteschaft, weitere Informationen abzuwarten und sich bei Nachfragen zum geplanten Impfdienst momentan nicht an die Impfkoordinatorinnen und Impfkoordinatoren zu wenden. Die zuständigen Personen werden nach der Registrierung und dem Erstellen der Schichtpläne auf die Medizinerinnen und Mediziner zukommen.

Laut rheinland-pfälzischer Landesregierung besteht die Zusage des Bundesgesundheitsministers, dass die Impfungen ab dem 27. Dezember beginnen können. In einem ersten Schritt werden die mobilen Impfteams in Alten- und Pflegeeinrichtungen gehen. Begonnen werden soll in Landkreisen und kreisfreien Städten mit hoher Inzidenz. Ab dem 4. Januar stehe dann mehr Impfstoff zur Verfügung, sodass auch die Impfzentren öffnen könnten.

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