Mobile Lüftungsgeräte für Klassenräume – klare Vorgaben seitens des Landes nun dringend erforderlich

Der GStB begrüßt das Vorhaben des Landes, in Teilen mobile Lüftungsgeräte für innenliegende Räume zu fördern. In einem Statement gegenüber der dpa vom 21.10.2020 weist Dr. Karl-Heinz Frieden, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des GStB, darauf hin, dass eine zeitnahe Umsetzung nur mit einem entsprechenden Rahmen erfolgen kann.

„Die Kommunen als Schulträger wollen alles Notwendige tun, um den Lehrbetrieb in den Schulen aufrecht zu erhalten. Auch wenn nach wissenschaftlichen Erkenntnissen regelmäßiges Lüften das beste Mittel der Wahl ist, kann dieses leider nicht überall in unseren Schulen umgesetzt werden.

Deshalb ist es gut, dass das Bildungsministerium nunmehr eine Förderung für mobile Lüftungsgeräte für innenliegende Räume wie z.B. Werkräume oder dort, wo keine Fenster geöffnet werden können, in Aussicht gestellt hat. Allerdings werden die Geräte nicht gleich morgen in den Klassenräumen stehen können.

Nicht nur Schulträger, sondern auch Schulfördervereine brauchen jetzt seitens des Landes klare Vorgaben, welche technischen Standards die Geräte für die jeweilige Raumsituation erfüllen müssen, damit am Ende nicht nutzlose Geräte angeschafft werden. Hier erwarten wir vom Land nun schnell klare Vorgaben, damit das Beschaffungsverfahren schnell eingeleitet und eine sachgerechte Wartung sichergestellt werden kann.“

 

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