Öffnung der Terminvergabe für die kommunalen Impfstellen im Landkreis Cochem-Zell / Hinweise zu den Impfangeboten (Impfstellen und Impf-busse)

Am Freitag (03.12.2021) öffnete im Laufe des Vormittags die Terminvergabe für die kommunalen Impfstellen im Landkreis Cochem-Zell. Eine Terminregistrierung ist ausschließlich über den nachfolgenden Link mittels E-Mail möglich:

https://www.cochem-zell-online.de/impftermine/

Nachfolgend finden Sie alle Termine und Standorte der kommunalen Impfstellen, für die eine Terminregistrierung möglich ist. Geimpft wird jeweils von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

 

 Datum Standort
Freitag,

10.12.2021

Lutzerath, Bürgerhaus
Sonntag,

12.12.2021

Lutzerath, Bürgerhaus
Freitag,

17.12.2021

Zell, Zeller-Schwarze-Katz-Halle
Sonntag,

19.12.2021

Zell, Zeller-Schwarze-Katz-Halle
Dienstag,

28.12.2021

Cochem, Moselbad
Mittwoch,

29.12.2021

Cochem, Moselbad
Dienstag, 04.01.2022 Binningen, Rosentalhalle
Mittwoch, 05.01.2022 Binningen, Rosentalhalle

 

Hinweise:

Bitte beachten Sie die nachfolgende Hinweise sowie die Hinweise vor und während des Terminvergabeprozesses unter dem oben angeführten Link.

 

  1. Hinweise zur Terminregistrierung:
  • Eine Impfung in einer kommunalen Impfstelle ist nur mit einer gültigen Terminregistrierung möglich. Jede Person muss sich einzeln für einen Termin registrieren. Dies gilt auch für Jugendliche ab 12 Jahren. Bitte bringen Sie die Terminbestätigung zu Ihrem Impftermin mit.
  • Eine Terminregistrierung ist erst ab 12 Jahren möglich. Bitte beachten Sie auch die unten aufgeführten Hinweise.
  • Neben den Impfstellen stehen alternativ die Impfbusse in unserem Landkreis für eine Impfung zur Verfügung. Die Standorte und Termine finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage. Für die Impfbusse gibt es keine Terminregistrierung. Hier wird ohne Termin Dadurch kann es zu längeren Wartezeiten kommen.

 

  1. Hinweise zu den Impfungen in den kommunalen Impfstellen und zum Impfbus:
  • Kinder unter 12 Jahren können aktuell nicht geimpft werden.
  • Eine Auffrischimpfung ist erst ab 18 Jahren möglich. Zudem muss die Impfserie vor mindestens fünf Monaten abgeschlossen worden sein. Bei einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson muss die Impfung mindestens vier Wochen zurückliegen.
  • Es besteht keine Impfstoffwahl. Es wird ein mRNA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna) angeboten. Für unter 30-Jährige und schwangere Personen wird aufgrund der aktuellen STIKO-Empfehlung eine Impfung mit BioNTech sichergestellt.
  • Bitte bringen Sie, sofern vorhanden, Ihre Gesundheitskarte (Krankenkassenkarte) mit. Diese dient lediglich der schnelleren Datenerfassung im Dokumentationssystem.
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren können nur geimpft werden, wenn sie in Begleitung eines Sorgeberechtigten erscheinen. Eine schriftliche Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten, ohne dass dieser selbst vor Ort ist, genügt nur bei 16- und 17-Jährigen (siehe Muster).
  • Für die Impfung ist zwingend ein Personalausweis oder ein vergleichbares Ausweisdokument Bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren genügt auch die Vorlage der Geburtsurkunde, des Schülerausweises, der Gesundheitskarte oder eines vergleichbaren Dokuments.
  • Sofern die Impfung im Impfausweis dokumentiert werden soll, ist dieser ebenfalls vom Impfling mitzubringen. Die kommunalen Impfstellen/Impfbusse können keine Impfausweise ausgeben. Sofern Sie oder Ihr Kind keinen Impfausweis besitzen, wird die Impfung auf einem Einlegeblatt dokumentiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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