Resolution des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) vom 20.02.2019

Der Verbandsgemeinderat hat mit großer Sorge davon Kenntnis genommen, dass die Katharina Kasper ViaSalus GmbH mit Sitz in Dernbach, Träger des Klinikums Mittelmosel und des Seniorenzentrums Mittelmosel in Zell, am 28. Januar 2019 beim Amtsgericht in Montabaur die Durchführung eines „Eigenverwaltungs-Verfahrens“ nach Insolvenzrecht beantragt hat.

Zu Recht sorgen sich nunmehr die Menschen in der Verbandsgemeinde Zell sowie in der ganzen Region um die Zukunft der wohnortnahen stationären medizinischen Versorgung.

  1. Bekenntnis zum Klinikum und Seniorenzentrum Mittelmosel

Der Verbandsgemeinderat bekennt sich mit dieser Entschließung ausdrücklich und ohne Wenn und Aber zu beiden in der Stadt Zell (Mosel) gelegenen Einrichtungen. Gerade das Klinikum Mittelmosel hat in den jetzt 133 Jahren seit Bestehen des Hauses in Zell segensreich für die Menschen der Region gewirkt.

Das Klinikum Mittelmosel hat eine herausragende Bedeutung für die medizinische und pflegerische Versorgung der Menschen in der Region und ist damit wesentlicher, unverzichtbarer Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und Eckpfeiler der medizinischen Versorgung. Das Klinikum bietet exzellente medizinische Leistungen, die auch lebensrettende Sofortmaßnahmen ermöglichen, etwa in der Versorgung von Herzinfarkt- und Schlaganfallpatienten. Die Einrichtung sichert für die Menschen in der Region die sehr wichtige Grund- und Regelversorgung

Die Qualität des Klinikums Mittelmosel bestimmt sich seit jeher durch einen hohen medizinischen Standard, verknüpft mit individueller und menschlicher Betreuung der Patienten. Dies erklärt auch die hohe Patientenzufriedenheit.

Eine Schließung der Einrichtung würde für die Menschen in der Region wesentliche Nachteile in ihrer medizinischen Versorgung mit sich bringen. Das Aufsuchen der umliegenden Krankenhäuser in Cochem, Bernkastel, Wittlich oder Simmern würde für die Menschen zu erheblich längeren Anfahrtszeiten führen, die bei einer medizinischen Notfallversorgung lebensentscheidend sein können.

Gerade für ältere und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen würde dies zu einem nicht hinnehmbaren Verlust existenzieller, lebenswichtiger medizinischer Angebote führen. Die demografische Entwicklung würde diese unzureichende Versorgungssituation in Zukunft noch verschärfen.

Krankenhäuser haben daneben auch für niedergelassene Ärzte und weitere im Gesundheitswesen Tätige eine hohe Anziehungskraft. Da die Versorgung in diesem Bereich im ländlichen Raum sich heute bereits als sehr schwierig darstellt, würde eine Schließung des Krankenhauses die vorhandenen Probleme vervielfachen.

Die Aufrechterhaltung des stationären Angebotes des Krankenhauses in Zell (Mosel) ist daher für den Verbandsgemeinderat unabdingbar.

  1. Forderungen zur Sicherung des Klinikums

Vor diesem Hintergrund beschließt der Verbandsgemeinderat:

  1. Der Verbandsgemeinderat appelliert an die Geschäftsführung der Katharina Kasper ViaSalus GmbH, sowie den Sachwalter der Gläubiger, bei der anstehenden Restrukturierung und Neuaufstellung des Unternehmens neben der unbestritten notwendigen betriebswirtschaftlichen Betrachtung auch den Versorgungsauftrag für die Region und damit die wohnortnahe stationären medizinischen Versorgung im Blick zu behalten.

Im zu erstellenden Sanierungsplan dürfen nicht ausschließlich betriebswirtschaftliche Kennzahlen eine Rolle spielen. Die Folgen für die medizinische Versorgung der Bevölkerung in der Region müssen ebenfalls berücksichtigt bleiben.

Eine Schließung der Einrichtung darf auf keinen Fall das Ergebnis der Neustrukturierung sein.

  1. Der Verbandsgemeinderat appelliert an die Krankenkassen als Kostenträger, die auskömmliche Finanzierung von kleineren Krankenhäusern im ländlichen Raum wie hier in Zell (Mosel) sicherzustellen. Hierzu wurde das System der Sicherstellungszuschläge geschaffen. Diese Sicherstellungszuschläge müssen sowohl in ausreichender Höhe als auch zeitnah fließen, damit die Liquidität der Klinik gesichert ist.

Sicherstellungszuschläge sind vorgesehen für Krankenhäuser, die sich zwar aufgrund eines geringen Versorgungsbedarfs nicht kostendeckend aus den regulären Mitteln des Entgeltsystems für Krankenhäuser finanzieren können, aber dennoch für eine flächendeckende Basisversorgung unverzichtbar sind. Diese Voraussetzung ist beim Klinikum Mittelmosel gegeben und auch anerkannt. Der GKV Kliniksimulator bestätigt die Unverzichtbarkeit der Klinik.

Die Krankenkassen haben aus Sicht des Verbandsgemeinderates die Verpflichtung, die Beiträge ihrer Mitglieder so einzusetzen, dass in der Grund- und Regel-Versorgung keine Zwei-Klassen-Versorgung zwischen städtisch und ländlich geprägten Regionen eintritt. Die Bevölkerung im ländlichen Raum hat den gleichen Anspruch auf Zugang zu medizinischen Leistungen in akzeptabler Entfernung.

3. Der Verbandsgemeinderat appelliert an die Bundes- und Landespolitik, sich dafür zu verwenden, die politisch gesetzten Rahmenbedingungen in der Gesundheitspolitik so zu gestalten, dass auch kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum überlebensfähig sind.

4. Der Verbandsgemeinderat appelliert an die Landesregierung, sich für den Erhalt des Klinikums Mittelmosel einzusetzen. Eine Schließung der Einrichtung würde allen erklärten Zielsetzungen, den ländlichen Raum zu stärken, zuwider laufen. Das Klinikum ist – wie bereits mehrfach betont – eine der wichtigsten Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Gesundheitsversorgung im Mittelbereich Zell und der Mittelmosel. Eine Schließung des Klinikums ließe Auswirkungen auf den Bestand weiterer zentraler Versorgungsangebote befürchten und würde somit die mittelzentrale Funktion der Stadt Zell (Mosel) in Frage stellen.

5. Der Verbandsgemeinderat appelliert an die Ärzteschaft der Region, im Interesse der Aufrechterhaltung der stationären Versorgung der Menschen in der Region die Möglichkeit zu einer besseren Verzahnung des stationären Angebotes mit den niedergelassenen Ärzten zu nutzen. Kooperationsmöglichkeiten sollten im Interesse des Klinikums, der niedergelassenen Ärzte sowie der Patienten intensiv geprüft werden. Notwendige stationäre Behandlungen sollten – soweit möglich – am Standort Zell erfolgen.

6. Der Verbandsgemeinderat appelliert an die Menschen in der Region, bei der Notwendigkeit eines stationären Krankenausaufenthalte immer zu prüfen, ob die notwendige medizinische Leistung nicht auch genauso gut im Klinikum Mittelmosel in Zell erbracht werden kann. Jede Leistung, die dort gut und qualifiziert erbracht werden kann, sollte auch dort vorgenommen werden. Dies schließt nicht aus, dass ein Teilbereich an Eingriffen natürlich in hierauf spezialisierten Kliniken erfolgen soll und muss.

7. Der Verbandsgemeinderat appelliert an die Träger der beiden Krankenhäuser in Zell (Mosel) und Cochem, Möglichkeiten der Kooperation beider Häuser verstärkt zu prüfen um Synergieeffekte auszuloten. Im Sinne der Zukunft des Landkreises Cochem-Zell sollten solche kreisinternen Kooperationen vorrangig vor kreisübergreifenden Kooperationen der Krankenhäuser stehen. Die Vertreter der Kommunalpolitik werden gebeten, solche Kooperationen aktiv mit zu unterstützen.

8. Der Verbandsgemeinderat fordert die Kassenärztliche Vereinigung auf, die Einrichtung einer Notfall- bzw. sog. „Portalpraxis“ am Standort des Krankenhauses Zell ernsthaft zu prüfen, um die vor einigen Jahren durch die Verlagerung des hausärztlichen Bereitschaftsdienstes nach Cochem verursachte Angebotsverschlechterung am Standort Zell sowohl für Patienten als auch das Krankenhaus abzufedern.

Einerseits sind hierdurch weite Anfahrtswege für die Patienten entstanden, andererseits hat sich die Inanspruchnahme der Notfallambulanz im Krankenhaus durch Fälle, welche originär dem hausärztlichen Bereitschaftsdienst zuzuordnen sind, im Klinikum Zell im zweistelligen Prozentbereich erhöht. Dabei können diese Fälle vom Krankenhaus einerseits nicht abgewiesen, andererseits jedoch auch nicht mit den Kostenträgern kostendeckend abgerechnet werden.

  1. Der Verbandsgemeinderat unterstützt die Überlegungen zu einer besseren Verzahnung von stationären und ambulanten, sektorenübergreifenden Angeboten. Er verweist hierzu auf Ziffer 3.2 des Krankenhausplanes des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2019 – 2025, in welchem bereits auf diesbezügliche Planungen am Krankenhausstandort Zell hingewiesen wird. Die zuständigen Stellen werden aufgefordert, die Realisierung dieser Konzepte auch finanziell z. B. durch Mittel aus dem Strukturfonds sicherzustellen und damit den Erhalt des Krankenhauses Zell in seinem bisherigen Umfang zu ermöglichen.
  1. Der Verbandsgemeinderat weist darauf hin, dass eine Schließung des Krankenhauses auch bedeutende negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Zell hätte. Bereits heute ist der Wirtschaftsstandort durch die schlechte überörtliche Verkehrsanbindung gegenüber anderen Regionen benachteiligt. Im Falle der Schließung des Krankenhauses mit der Verschlechterung der medizinischen Versorgung der Menschen würde sich die Attraktivität der Region sowohl für die Gewinnung neuer (als auch den Verbleib vorhandener) Fachkräfte für alle Wirtschaftsbereiche dramatisch verschlechtern.
  1. Der Verbandsgemeinderat erklärt sich solidarisch mit den im Klinikum tätigen Menschen. Die Ärzte, Pflegekräfte und alle anderen Mitarbeiter haben all die Jahre mit großem Engagement sehr gute und kompetente Arbeit für die Patienten geleistet und den guten Ruf der Einrichtung begründet. Dies gilt auch heute unter den augenblicklich schwierigen Bedingungen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Krankenhaus und Seniorenzentrum wird daher der größte Respekt und Anerkennung für die bisher geleistete und noch zu erbringende Arbeit entgegen gebracht. Dem Verbandsgemeinderat ist bewusst, dass die Mitarbeiter einerseits Sorge um die Zukunft ihres Arbeitsplatzes haben, andererseits Fachkräfte überall gesucht werden. Im Interesse des Klinikums appelliert der Verbandsgemeinderat an die Mitarbeiter, sich nicht vorschnell beruflich neu zu orientieren.
  1. In diesem Sinne fordert der Verbandsgemeinderat die Geschäftsführung und den Sachwalter der Gläubiger auf, während der Erstellung des Sanierungsplanes einen engen Kontakt mit den Mitarbeitern zu pflegen, damit diese kontinuierlich über Planung und eintretende Entwicklungen informiert sind. Verbunden damit ist die Forderung nach dem Erhalt aller Arbeitsplätze am Standort.

In diesem Sinne appelliert der Verbandsgemeinderat an alle Verantwortlichen beim Träger, den Gläubigern, der Politik und den Kostenträgern, eine Strategie für den Erhalt des Krankenhauses zu entwickeln und sich für den Erhalt des Klinikums und des Seniorenzentrums Mittelmosel einzusetzen. Eine negative Entscheidung stünde in Widerspruch zu dem Ziel, eine wohnortnahe und qualitativ anspruchsvolle Versorgung der Menschen durch vernetzte ambulante und stationäre Angebote zu erreichen.

Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates stellen abschließend fest, dass sie all ihre politische Kraft zum Erhalt des Krankenhauses in Zell (Mosel) einsetzen werden.

Diese Resolution wird unterstützt und mitgetragen von den Ortsbürgermeistern der verbandsgemeindeangehörigen Gemeinden sowie dem Stadtbürgermeister der Stadt Zell (Mosel).

Außerdem unterstützen folgende Firmen und Vereine der Verbandsgemeinde Zell die Resolution:

  1. Esser GmbH, Alf
  2. Ingenia, Altlay
  3. Massmann GmbH, Blankenrath
  4. Barden Versicherungsmakler, Blankenrath
  5. Pressta Eisele GmbH, Bullay
  6. Kiesewetter GmbH, Bullay
  7. Edeka, Bullay
  8. Lohmann Druck GmbH, Bullay
  9. Rotox, Grenderich
  10. Graf Uhrarmbänder GmbH, Grenderich
  11. Angsten Bau, Mittelstrimmig
  12. Ziegler Holzbau GmbH, Pünderich
  13. Zirwes Transporte, Tellig
  14. Paccor Deutschland GmbH, Zell
  15. Fenster Stülb, Zell
  16. Moselsektkellerei Treis, Zell
  17. Globus Handelshof, Zell
  18. Carl-Kessler Nachfolger KG, Zell
  19. Bauzentrum Hieronimi, Zell
  20. Zeller Plastik Deutschland GmbH, Zell
  21. Hirsch-Apothke, Zell
  22. Raiffeisenbank Zeller Land eG, Zell
  23. Autohaus Hillen, Zell
  24. Zeller Engineering GmbH, Zell
  25. Zimmermann-Graeff & Mueller GmbH, Zell
  26. Aktiv Optik GmbH, Zell
  27. Becker Hörakustik OHG, Zell
  28. Reinisch Raum + Idee, Zell
  29. Auto Klaus GmbH, Zell
  30. Förderverein Pfarrkirche Altlay
  31. Freiwillige Feuerwehr Altstrimmig
  32. Tennisclub Blankenrath
  33. Kinderchor Rainbow Company Blankenrath
  34. Caritashelferkreis Briedel
  35. Musikkapelle Briedel
  36. Freiwillige Feuerwehr Briedel
  37. Türkisch-Islamische Gemeinde zu Bullay
  38. Freiwillige Feuerwehr Bullay
  39. Kirchenchor Cäcilia Bullay
  40. TSV Bullay-Alf
  41. Dorfgemeinschaft Forst
  42. SG Grenderich-Moritzheim
  43. MGV Liesenich
  44. Heimat- und Verkehrsverein Neef
  45. Gymnastikgruppe Peterswald-Löffelscheid
  46. Schützenverein Sosberg
  47. Gesangsverein St. Aldegund
  48. Festgemeinschaft St. Jakobus Zell-Kaimt
  49. VDK Zell-Merl
  50. Heimat- und Verkehrsverein Zell
  51. Förderverein Integrierte Gesamtschule Zell
  52. Freundeskreis Krankenhaus St. Josef
  53. Freundeskreis Synagoge Zell e.V.
  54. Kolpingfamilie Zell
  55. MGV Frohsinn, Zell-Merl
  56. Ruderverein Zell
  57. Tennisclub Zell
  58. TV Zell
  59. Christlicher Hospizverein Cochem-Zell
  60. Mundart-Initiative Cochem-Zell e.V.

 

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