Rheinland-Pfalz lockert die Maskenpflicht

Mainz (dpa/lrs) – Erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie vor mehr als einem Jahr hat die Landesregierung weitgehende Lockerungen der Maskenpflicht beschlossen. So müssen Schülerinnen und Schüler ab Montag keine Maske mehr im Unterricht tragen. Und in der Landesverordnung fällt ab Freitag die Grundlage für die in mehreren Städten verhängte Maskenpflicht auf Straßen und Plätzen mit vielen Passanten.

Die Landesregierung reagiert damit auf die gesunkene Zahl von Corona-Infektionen, wie Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Mainz sagte. Die neue Regelung für den Unterricht gelte überall dort, wo die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Infektionen unter einem Wert von 35 bleibe. Maßgeblich ist die Inzidenz in den jeweiligen Landkreisen und Städten. Landesweit waren es am Dienstag 14,7.

Auf dem Weg zum Platz im Klassenzimmer solle die Schutzmaske weiter getragen werden, sagte Hubig. Damit gebe es eine ähnliche Regelung wie für Restaurants. Aber im Unterricht und auf dem Pausenhof muss keine Maske mehr getragen werden. «Unsere Schulen setzen ihre Hygienekonzepte hervorragend um, die Impfungen bei unseren Lehrkräften sind weit fortgeschritten», sagte die Ministerin.

Die Maskenpflicht im Unterricht wurde im November vergangenen Jahres eingeführt, zunächst nur für die weiterführenden Schulen und bei hoher Inzidenz. Zuletzt galt, dass an allen Schulen im Unterricht eine Maske getragen werden musste – bei vereinbarten Maskenpausen. An den Grundschulen gab es eine Ausnahme für den Aufenthalt auf dem Schulhof.

Zum Wochenbeginn und damit zum Beginn des Präsenzunterrichts an allen Schulen in Rheinland-Pfalz hatte die Vertretung der Eltern eine Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht gefordert. Bei einer Online-Sitzung des Landeselternbeirats wurde ein entsprechender Antrag mehrheitlich angenommen. Der Beschluss vom Dienstag wurde vom Landeselternbeirat begrüßt.

Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz hebt auch die bisherigen Vorgaben zum Tragen einer Corona-Schutzmaske im Freien auf. «Für alle Menschen entfällt grundsätzlich die Maskenpflicht im Freien», teilte die Staatskanzlei am Dienstag in Mainz mit. Ausgenommen sind Situationen, in denen es zu Gedränge kommt, etwa in Warteschlangen. Die Änderungen sollen in einer neuen Landesverordnung festgehalten werden, die ab Freitag gelten soll.

Nach der aktuellen Landesverordnung besteht die Maskenpflicht «an allen Orten mit Publikumsverkehr, so auch an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend begegnen». Daraufhin haben Kommunen wie die Landeshauptstadt Mainz Plätze und Straßen ausgewiesen, auf denen Maskenpflicht besteht.

In Innenbereichen wie in Geschäften oder in Bussen und Bahnen muss nach Mitteilung der Landesregierung weiter die Maske getragen werden. Das Coronavirus sei aber noch nicht besiegt, die Pandemie noch nicht vorbei, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nach einer Kabinettssitzung. «Abstand und Maske haben sich als sehr effektives Mittel der Pandemiebekämpfung erwiesen.»

Die neue Landesverordnung sieht außerdem vor, dass

– Bus- und Schiffsreisen wieder gestattet sind,

– Hallenbäder und Thermen öffnen,

– sportliche Aktivitäten im Freien mit bis zu 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugelassen werden,

– Gemeinschaftseinrichtungen von Hotels, Jugendherbergen und Campingplätzen wieder öffnen dürfen sowie

– private Feiern mit bis zu 25 Gästen in Innenräumen möglich sind.

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