Soforthilfe RLP 2021 für von der Flut Betroffene im Landkreis Ahrweiler: Anträge können ab sofort gestellt werden

Die Flutkatastrophe des 14. und 15. Juli 2021 hat zu einer Vielzahl von Toten, Verletzten und Vermissten geführt. Zudem verursacht sie außergewöhnliche Notstände für die Menschen in einer ganzen Reihe von Gemeinden in der Eifel. Entlang der Ahr sind die Folgen dramatisch.

Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Programm mit dem Titel „Soforthilfe RLP 2021“ aufgelegt. So sollen außergewöhnliche Notstände der betroffenen privaten Haushalte mit finanziellen Soforthilfen unterstützt und akute Notlagen überbrückt werden. Sie dient dazu, kurzfristig Geld für das Nötigste zu haben. Die Soforthilfe dient nicht als Aufbauhilfe oder um die entstandenen Schäden abzudecken.

Voraussetzung für eine Soforthilfe sind grundsätzlich Schäden von über 5.000 Euro abzüglich Versicherungsleistungen und ohne Berücksichtigung von Spenden. Die Zuwendung beträgt maximal 3.500 Euro je Haushalt; 1.500 Euro je Haushaltsvorstand und 500 Euro je weitere Person.

Betroffene aus dem Landkreis Ahrweiler können die Soforthilfe online oder schriftlich beim Statistischen Landesamt beantragen. Eine telefonische Beantragung ist leider nicht möglich. Die Antragsformulare sind im Internet unter https://www.statistik.rlp.de/de/soforthilfe abrufbar. Dort finden sich außerdem weitere Informationen zum Antragsverfahren. Darüber hinaus werden die Antragsformulare in gedruckter Form an öffentlichen Orten ausgelegt.

Das Statistische Landesamt unterstützt die Kreisverwaltung Ahrweiler bei der Beantragung und Bewilligung der Mittel. Das Amt ist somit nur für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ahrweiler zuständig. Betroffene aus anderen Landkreisen wenden sich bitte an die zuständige Kreisverwaltung.

Das Statistische Landesamt wird sich bemühen, das Antragsverfahren zeitnah und bürgerfreundlich abzuwickeln. Zur Beantwortung von Fragen zum Antragsverfahren richtet das Amt unter den Rufnummern 02603/71-1234 und 02603/71-4321 eine Hotline ein. Diese wird ab Freitag, den 23. Juli bis auf Weiteres täglich – auch am Wochenende – von 8 bis 20 Uhr erreichbar sein.

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