Spahn legt Gesetzentwurf für Neuorganisation der Notfallversorgung vor

Bereitschaftsdienst und Notfallversorgung: KBV kündigt Paradigmenwechsel an / Der Patient ist kein Notfall, aber er braucht eine ärztliche Behandlung. Und: Die Praxen sind geschlossen. Wohin soll er sich wenden? Die Antwort: An den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Wer nicht weiß, wo er die richtige Hilfe findet, wählt die bundesweite Bereitschaftsdienstnummer 116117.  (obs/KBV)

Rettungsdienste, niedergelassene Mediziner und Kliniken sollen dazu verpflichtet werden, künftig eine Notfallversorgung aus einer Hand zu gewährleisten und damit die verstopften Notfallambulanzen der Krankenhäuser entlasten. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hervor, der der Düsseldorfer “Rheinischen Post” (Donnerstag) vorliegt.

“Die Bürger müssen sich im Notfall darauf verlassen können, dass sie schnell und gut versorgt werden”, erklärte Spahn. “Deshalb wollen wir die Notfallambulanzen der Krankenhäuser, die Notärzte und die Bereitschaftsdienste der Ärzte besser verzahnen.” Unnötiges Warten im Krankenhaus passe nicht zu einem der besten Gesundheitssysteme der Welt, betonte Spahn. Im vergangenen Jahr hatte Spahn seine Pläne bereits den Ländern vorgestellt und Einwände in seinen nun vorliegenden Gesetzentwurf aufgenommen.

Nach Spahns Plänen sollen die beiden bisher bekannten Notrufnummern 112 und 116 117 als “Gemeinsames Notfallleitsystem” (GNL) erhalten bleiben. Das GNL soll nach einheitlichen Standards Hilfe vermitteln und entscheiden, ob eine Notfallversorgung vor Ort, eine Rettungsfahrt, eine telemedizinische Behandlung oder ein Hausbesuch durch einen ärztlichen Bereitschaftsdienst notwendig ist.

“Dies setzt eine integrierte Notfallversorgung voraus, die durch eine verbindliche Kooperation aller handelnden Akteure des Rettungsdienstes und der ambulanten und stationären Notfallversorgung zu erreichen ist und durch eine digitale Vernetzung begleitet sein muss”, heißt es in dem Gesetzentwurf. Zugleich sollen an den Krankenhäusern sogenannte integrierte Notfallzentren entstehen, die von Kassenärzten und Kliniken gemeinsam betrieben werden.

Die Zentren sollen für Patienten erste Anlaufstelle werden – wie heute die Klinik-Ambulanzen. Sie sollen eine erste Einschätzung liefern, welche Versorgung nötig ist, und die nötigen Schritte veranlassen. Sowohl das GNL als auch die Notfallzentren sollen sieben Tage pro Woche rund um die Uhr erreichbar sein. Auf die Krankenkassen kommen dadurch Mehrkosten zu, deren Höhe der Gesetzentwurf nicht beziffert. Die Notfallzentren sollen außerhalb der bisherigen Budgets der Kassenärzte finanziert werden. Die Notfallrettung per Krankenwagen soll künftig zum Teil Leistung der Krankenkassen sein. (ots)

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