Umweltministerium informiert: Neue Wolfsnachweise in der Eifel und im Westerwald

DNA-Proben weisen Wolf als Verursacher für Risse in Großkampenberg und Oberölfen nach.

Das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen hat aufgrund von DNA-Proben zwei Wolfsnachweise bestätigt. Die Ergebnisse weisen Wolfsrisse bei fünf Schafen bei Großkampenberg (Eifel) sowie bei Schafen bei Oberölfen (Westerwald) nach. Die zwei Wolfsnachweise stehen zeitlich und räumlich nicht im Zusammenhang. Die Individualisierung des Wolfes steht in beiden Fällen noch aus.

„Aufgrund der Häufung der Rissereignisse in der Eifel innerhalb der letzten Wochen, prüfen wir aktuell die Erweiterung des Präventionsgebietes ‚Pufferzone Eifel‘ zu NRW und Belgien. Zunächst müssen wir jedoch die Individualisierungen abwarten. Wir begleiten die Akteure vor Ort eng“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken. Eine erste Informationsveranstaltung, die Günther Czerkus stellvertretend für die Tierhalter initiiert, wird bereits am 7. August stattfinden. „Der Westerwald ist bereits seit 2019 Wolfspräventionsgebiet. Halterinnen und Halter von Schafen, Ziegen und Gatterwild haben innerhalb eines Präventionsgebietes die Möglichkeit, Förderungen für Präventionsmaßnahmen wie wolfssichere Zäune oder Herdenschutzhunde zu beantragen“, so Höfken weiter.

Zum Hintergrund: Mitte Juni wurden Schafsrisse in der Eifel und im Westerwald über die Wolfshotline gemeldet. Bei der Begutachtung durch die zuständige Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) wurden DNA-Proben genommen.

Bei zwei weiteren Rissereignissen in der Eifel hat die SNU ebenfalls Proben genommen. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Hintergrund:

Bereits 2012 hat das Ministerium vorausschauend gehandelt und noch vor den ersten Wolfsnachweisen einen Wolfsmanagementplan erstellt. Nutztierrisse werden zu 100 Prozent entschädigt, wenn sie nachweislich von einem Wolf verursacht wurden. Darüber hinaus können bei der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) sogenannte „Notfallzäune“ kostenlos ausgeliehen werden, wenn Weidetiere im Bereich eines Wolfsrisses nur unzureichend geschützt sind. Ziel ist immer, dass sich Wölfe nicht an das Reißen von Weidetieren gewöhnen. Dies ist am besten durch geeignete Zäune zu erreichen. Informationen zur Zauntechnik und zu den Fördermöglichkeiten gibt es auf der Internetseite unter: snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/woelfe-und-nutztierhaltung/

Bei Verdacht auf einen Wolfsriss können sich die betroffenen Tierhalterinnen und -halter über die Wolfshotline 06306-911199 oder via Mail an wolf(at)snu.rlp.de an die SNU wenden, die auch die Anträge auf Entschädigung entgegennimmt.

Sobald Wölfe genetisch oder anhand einer Foto- oder Videoaufnahme bestätigt wurden, werden die Nachweise online veröffentlicht unter: https://snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/verbreitung-recht/wolfsnachweise-rlp/

 

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