Unbekannte sprechen Kinder aus einem Fahrzeug heraus an

Bereits am 10. Januar 2020 meldeten sich besorgte Eltern bei der Polizeiinspektion Daun. Sie teilten mit, dass ihre Tochter kurz nach 16 Uhr auf dem Nachhauseweg in der Ortslage von Immerath aus einem PKW heraus von einem Mann angesprochen worden sei. Dieser habe das Mädchen aufgefordert, einzusteigen.

Geistesgegenwärtig rannte das Kind in Richtung des Friedhofs davon, wobei das Fahrzeug ihr noch kurz gefolgt sei. Zuhause angekommen offenbarte sich das Mädchen ihrer Mutter, die sogleich die Polizei informierte.

Bei dem Fahrzeug soll es sich um einen dunklen PKW, möglicherweise einen Golf 4, gehandelt haben, an dem keine Kennzeichen angebracht waren. Besetzt war der PKW mit zwei hellhäutigen Männern, einer mit schwarzen, der andere mit braunen Haaren.

In einem ähnlichen Fall wandten sich die Eltern eines Kindes aus Oberöfflingen am gestrigen Donnerstagnachmittag an die Polizeiinspektion in Wittlich. Gegen 13.15 Uhr habe ein Mann ihre Tochter ebenfalls aus einem dunklen Kleinwagen heraus angesprochen und zum Einsteigen aufgefordert.

In diesem Fall hat sich das Kind ebenfalls richtig verhalten. Es ist nicht eigestiegen, sondern nach Hause gelaufen und hat den Vorfall sofort seinen Eltern erzählt. Diese informierten die Polizei.

Auch hier saßen zwei Männer im Fahrzeug, an dem zumindest kein vorderes Kennzeichen angebracht war. Die Insassen beschreibt das Mädchen als hellhäutig. Der Fahrer habe schwarze Haare gehabt und sei ca. 20 Jahre alt. Der Beifahrer hatte blonde Haare, trug eine schwarze Mütze und ein hellgrünes Sweatshirt. Das Auto sei dem Kind bis zu seinem Zuhause nachgefahren.

In beiden Fällen verlief die sofortige Fahndung der Polizei Daun und Wittlich negativ. Die Kriminalinspektion Wittlich hat die weiteren Ermittlungen in beiden Fällen übernommen.

Die Polizei lobt das Verhalten der Kinder ausdrücklich. Richtig ist in solchen Fällen, keinesfalls in das Auto Fremder einzusteigen, wegzulaufen und gegebenenfalls laut auf sich aufmerksam zu machen. Anschließend sollen sich Kinder unmittelbar den Eltern oder vertrauten Menschen offenbaren. Diese sollten sodann unverzüglich die Polizei informieren.

Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle entgegen.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen