Unseriöse Inkassoschreiben von KÖLN EURO INKASSO AG

Verbraucherzentrale warnt vor unberechtigten Forderungen

  • Das Inkassounternehmen KÖLN EURO AG verschickt betrügerische Forderungsschreiben.
  • Betroffene haben sich angeblich telefonisch für einen Dienstleistungsvertrag „DEUTSCHE GEWINNER ZENTRALE LOTTO 6-49“ angemeldet.
  • Die Verbraucherzentrale rät, sich nicht einschüchtern zu lassen und unberechtigte Forderungen nicht zu bezahlen.

Das Inkassounternehmen KÖLN EURO AG verschickt derzeit in Rheinland-Pfalz Forderungsschreiben für angebliche Gewinnspiel-Anmeldungen. Die Empfänger sollen rund 350 Euro auf ein griechisches Konto überweisen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät, unseriöse und unberechtigte Forderungen nicht zu bezahlen. Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale www.inkasso-check.de können Inkassoforderungen kostenlos überprüft werden.

Die Briefe sind überschrieben mit „Inkasso Außendienst“ und „Gerichtliche Mahnbescheide“. Angeblich ist durch eine telefonische Anmeldung ein Dienstleistungsvertrag „DEUTSCHE GEWINNER ZENTRALE LOTTO 6-49“ durch Angabe der persönlichen Kontaktdaten zustande gekommen. Das Unternehmen droht damit, eine Vorpfändung bei der Bank und eine Kontosperrung einzuleiten. „Das sind leere Drohungen, denn eine Pfändung ist ohne einen rechtskräftigen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil überhaupt nicht möglich“, so Kirsten Thul-Kunsmann vom Beratungszentrum in Cochem „Dass es sich bei diesen Zahlungsaufforderungen um Betrug handelt, ist auch daran zu erkennen, dass der Brief keine konkreten Angaben zum vermeintlichen Gläubiger enthält. Betroffene sollten sich daher nicht einschüchtern lassen und die Forderung keinesfalls bezahlen.“

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