Urteil OVG Koblenz / Kommunale Finanzen – Gordon Schnieder / Marcus Klein: Landesregierung darf Gerichtsurteile nicht länger ignorieren – Kommunen endlich finanziell angemessen ausstatten

Die Landesregierung hat in einem weiteren Rechtsstreit in Sachen Kommunale Finanzen neuerlich eine krachende Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hat zugunsten des Landkreises Kaiserslautern entschieden, der gegen die von der Kommunalaufsicht angeordnete Erhöhung der Kreisumlage geklagt hatte. Diese Anordnung sei ein unzulässiger Eingriff „in die verfassungsrechtlich geschützte Mindestausstattung von mehr als einem Viertel der kreisangehörigen Gemeinden“, so das OVG. Dazu erklären der innen- und kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Gordon Schnieder, und der CDU-Landtagsabgeordnete, Marcus Klein, aus Ramstein-Miesenbach:

„Die Landesregierung darf die vielen Gerichtsurteile mit klaren Vorgaben zur Gewährleistung einer angemessenen kommunalen Finanzausstattung nicht länger ignorieren. Sie muss endlich handeln. Vergangene Woche die Ergebnisse der Bertelsmann-Stiftung zum bundesweiten miserablen Abschneiden der rhein-land-pfälzischen Kommunen im Bereich der Verschuldung, in dieser Woche die erneute Bruchlandung der Landesregierung vor dem OVG in Koblenz. 11 rhein-land-pfälzische Kommunen sind unter den 20 höchstverschuldeten Kommunen Deutschland. So viele wie nie zuvor. Deutlicher können die Alarmsignale kaum ausfallen.

Wann erkennen Finanzministerin Doris Ahnen und Kommunalminister Roger Lewentz endlich, welche Stunde für die Städte, Kreise und Gemeinden in unserem Bundesland geschlagen hat und beenden ihre Ammenmärchen der angeblich kommunalfreundlichen Finanzausstattung durch das Land? Auch die Versuche, die Kommunen gegeneinander auszuspielen, bleiben einmal mehr erfolglos. Im Gegensatz dazu hat das Gericht in aller Klarheit festgestellt, dass der Kreis und seine Gemeinden weder finanzielle Spielräume noch wesentliche Einsparpotentiale gehabt hätten. Vielmehr stehen die Kommunen wegen der unzureichenden Finanzausstattung durch das Land und den hohen Liquiditätsschulden mit dem Rücken zu Wand.

Wer ein solch deutliches Urteil vom OVG erhält, braucht sich nicht wundern, dass die Solidarität in den anderen Bundesländern zur Lösung der kommunalen Altschulden ausbleibt. Der bloße Verweis auf andere ist ein reines Ablenkungsmanöver, um von der eigenen Unfähigkeit oder dem nicht vorhandenen Willen zur echten Problemlösung abzulenken.“

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