Vergewaltiger von Samersbach muss drei Jahre hinter Gitter

Wie die Pressestelle des Landgerichts in Trier am 28.12.2020 mitteilt, hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Trier vom 27. August 2020 mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 als unbegründet verworfen. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft Trier legte dem Angeklagten zur Last, sich am 20. Juli 2019 in Sarmersbach im Anschluss an das dortige Eifel-Rallye-Festival der ihm unbekannten Frau gegen deren Willen unter Anwendung von Gewalt sexuell genähert und das Opfer vergewaltigt zu haben.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen