Verkauf von Böllern und Raketen bleibt verboten!

In der ersten Änderungsverordnung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz wurde nun die Bestimmung „Jedweder Verkauf oder Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen ist untersagt.“ ersatzlos gestrichen. Dass diese Bestimmung aus der Bekämpfungsverordnung des Landes gestrichen wurde, bedeutet jedoch nicht, dass der Verkauf nun zugelassen ist. An die Stelle der Landesverordnung ist eine bundesweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz getreten.  Diese regelt nun ein generelles Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk bundesweit.

Aus der Erfahrung der vergangenen Jahreswechsel kam es immer wieder zu vielen, teils schweren Verletzungen im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens sind Engpässe in der medizinischen Versorgung kurz- und mittelfristig nicht auszuschließen. Für das Jahr 2020 wird daher zum Schutz der medizinischen Kapazitäten ein generelles Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk bundesweit eingeführt. Aus diesem Grund war es erforderlich, dass Sprengstoffrecht zu ändern. Durch Erlass der Dritten Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz wird das Überlassen pyrotechnischer Gegenstände in der Zeit vom 29. bis 31.12.2020 deutschlandweit verboten. Einer zusätzlichen Umsetzung durch die Länder bedarf es nicht. Daher konnte diese Bestimmung aus der Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gestrichen werden.

Die Dritte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) wurde am 21.12.2020 im Bundesanzeiger verkündet und trat am 22.12.2020, in Kraft.

 

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