ViaSalus-Gläubigerausschuss: Klarer Auftrag an die Eigenverwaltung

Dernbach, 26. Februar 2019. Für einen Neustart sollen entweder Unternehmensteile veräußert oder ein starker konfessioneller Partner gesucht werden.

Der für die Neuausrichtung verantwortliche Geschäftsführer Dr. Reinhard Wichels hat heute dem vorläufigen Gläubigerausschuss drei Optionen für ein Zukunftskonzept der insolventen ViaSalus GmbH vorgestellt. Die Ausschuss-Mitglieder und der Träger haben sich dafür entschieden, die Krankenhäuser entweder zu veräußern oder einen starken konfessionellen Partner für die ViaSalus zu gewinnen. Eine Sanierung aus eigener Kraft soll nicht mehr verfolgt werden.

„Damit hat sich der Gläubigerausschuss für einen verantwortungsvollen Weg entschieden, der in den kommenden Wochen zügig Klarheit für die Mitarbeitenden schafft“, betonte Wichels. Dies bestätigte Sachwalter Rainer Eckert: „Der nun eingeschlagene Weg entspricht in vollem Umfang meiner Empfehlung.“

Der vorläufige Gläubigerausschuss hat die Eigenverwaltung nun beauftragt, bis Ende März die beiden Szenarien detaillierter auszuarbeiten. Gleichzeitig werden die nun eingehenden Angebote sehr genau geprüft. „Durch die heutige Entscheidung des Gläubigerausschusses, grünes Licht für die Ausarbeitung der verschiedenen Szenarien zu geben, ist die Gruppe einen entscheidenden Schritt weitergekommen“, sagte der Generalbevollmächtigte Stefan Denkhaus.

Gleichzeitig laufen die Arbeiten zur Neuausrichtung der Krankenhäuser in vollem Umfang weiter, um mit einem zukunftsfähigen Konzept in die Diskussion mit potenziellen Partner oder einem – idealerweise konfessionellen – Erwerber zu gehen. Dazu sucht die Eigenverwaltung einen intensiven Austausch mit den Standorten.

Im vorläufigen Gläubigerausschuss sind zwei Vertreter der Arbeitnehmer, der ADJC e.V., zwei Vertreter von Gläubigerbanken, die Bundesagentur für Arbeit sowie ein Vertreter der Kleingläubiger vertreten. Ein (vorläufiger) Gläubigerausschuss wird vom zuständigen Amtsgericht eingesetzt. Gemeinsam mit der jeweiligen Gläubigerversammlung hat er die Entscheidungsgewalt über alle wesentlichen Maßnahmen in einem Insolvenzverfahren.

 

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