Wissing: Wir stärken den Tourismus mit 29 Millionen Euro zusätzlich – Förderprogramme starten

Mit zwei neugestalteten Förderprogrammen stärkt Rheinland-Pfalz Investitionen in die touristische Infrastruktur und in Betriebe. 29 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen stehen dafür bereit. Die Fördersätze wurden erhöht, der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert und die Richtlinien verschlankt. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Tourismusbranche erhöht werden. Dies hat Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing bekannt gegeben.

„Das Land Rheinland-Pfalz investiert in den Tourismus. Wir lassen die Branche in der Pandemie nicht im Stich. Unsere Betriebe und Regionen durchleben die schwierigste Zeit, die man sich vorstellen kann. Wir wollen, dass die Betriebe die Krise gut überstehen und unterstützen sie dabei, in die eigene Zukunftsfähigkeit zu investieren. Zu einer erfolgreichen Tourismusbranche gehören sowohl private als auch öffentliche Akteure, deren Angebote sich ergänzen und aufeinander aufbauen. Deswegen unterstützen wir sowohl private Investitionen als auch Investitionen in die öffentliche touristische Infrastruktur – damit wir bald wieder durchstarten können“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

Das Land Rheinland-Pfalz stellt daher Zuschüsse über zwei Förderprogramme zur Verfügung mit insgesamt zusätzlich 29 Millionen Euro Landesmittel aus dem „Sondervermögen Nachhaltige Bewältigung der Corona-Pandemie“: Das „Sonderprogramm Gastgewerbe“ richtet sich an Hotels, Pensionen, Restaurants und Campingplätze. Das Programm „Öffentliche Tourismusinfrastruktur“ wurde angepasst und richtet sich an kommunale Träger touristischer Infrastruktur.

„Wir haben mit beiden Programmen ein Gesamtpaket, das den Tourismusstandort Rheinland-Pfalz attraktiver, zeitgemäßer und damit wettbewerbsfähiger macht. Wir möchten eine moderne und zielgruppengerechte Infrastruktur und eine gute Angebotsqualität im Gastgewerbe. Beides ist heutzutage unverzichtbar, um im Wettbewerb um die Gäste bestehen zu können. Rheinland-Pfalz hat viel zu bieten, das stellen wir nun weiter heraus“, sagte Wissing.

Dementsprechend wurden im Infrastrukturprogramm Vereinfachungen vorgenommen sowie die Fördersätze erhöht und im Sonderprogramm Gastgewerbe der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert sowie der Zugang erleichtert.

Hintergrund:

„Förderprogramm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes – Sonderprogramm Gastgewerbe“

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie, d.h. Hotels, Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen und Ferienzentren, die nach der Investition mindestens zehn Zimmer anbieten; neu hinzugekommen sind Restaurants mit herkömmlicher Bedienung außerhalb von Verkehrsmitteln, in denen dann mindestens zehn Tische zur Verfügung stehen sowie Campingplätze mit mindestens zehn Stellplätzen und in der Folge zeitgemäßen sanitären Einrichtungen.

Gefördert werden Investitionen in die Neuerrichtung sowie in die Erweiterung bestehender gastgewerblicher Betriebe. Dies umfasst neben dem Ausbau der Kapazitäten auch eine Angebotsumstellung oder -erweiterung oder etwa die Neugestaltung des Betriebsprozesses. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 100.000 Euro, der maximale Zuschuss bei 800.000 Euro. Die Zuschusshöhe liegt je nach Betriebsgröße bei zehn oder zwanzig Prozent der förderfähigen Investitionssumme.

Die Antragstellung erfolgt bei der Investitions- und Strukturbank www.isb.rlp.de

https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/mwkel/Abteilung_3/Tourismus/Infoblatt_Sonderprogramm_Gastgewerbe.pdf

„Förderprogramm öffentliche Tourismusinfrastruktur“

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände sowie juristische Personen mit überwiegend kommunaler Beteiligung, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Der Fördersatz wurde um zehn Prozentpunkte auf landesweit einheitlich 85 Prozent der förderfähigen Kosten erhöht.

Förderfähig sind Kosten im Zusammenhang mit der Errichtung, Erweiterung und Attraktivitätssteigerung von öffentlichen Einrichtungen der touristischen Infrastruktur, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen. Zu den förderfähigen Einrichtungen gehören zum Beispiel Tourist-Informationen, Besucherzentren von überregionaler Bedeutung, unentgeltliche Bootsanlegestellen und Steganlagen, Kurparks, öffentliche Besucherattraktionen. Die Schwerpunkte der Förderung aus Mitteln des Corona-Sondervermögens liegen auf einer smarten, digitalisierten Tourismusinfrastruktur und öffentlichen Impulsinvestitionen, die private Folgeinvestitionen erwarten lassen. Sie sollen von besonderer Bedeutung für die Stabilisierung und Weiterentwicklung des Tourismus in der jeweiligen Tourismusregion sein.

Die Antragstellung erfolgt über das Wirtschaftsministerium unter https://mwvlw.rlp.de/de/themen/finanzierung-und-foerderung/fuer-kommunen/

 

 

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